Verkehrsinformationen
Aktuelle Verkehrsraumeinschränkungen im Saalfelder Stadtgebiet:
Saalstraße, im Bereich von Haus-Nr. 48 - 52 (unterer Bereich, Am Hügel)
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: 4. Oktober 2023, 8 Uhr, bis 30. Oktober 2023
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Störungsbeseitigung an Gasleitung
Bertolt-Brecht-Str., im Bereich von Haus-Nr. 11 + 15
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: 4. - 13. Oktober 2023
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Herstellung Netzanschluss Strom
Tiefer Weg, Höhe Freibad
- Vollsperrung der Fahrbahn; Umleitungsführung mittels Ampelregelung über das Gelände des Freibades
- Dauer: 27. September bis 10. November 2023
- Grund: Havarie => Neuverlegung Versorgungsleitung
Unterm Breiten Berg, bei Haus-Nr. 25
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: bis 18. - 25. Oktober 2023
- Grund: Baustelleneinrichtung für Kran- und Montagearbeiten
Obere Torgasse, Einmündungsbereich Töpfergasse
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: 11. September bis 14. Oktober 2023
- Grund: Havarie => Gasleitung
Thomas-Mann-Straße + Einmündungsbereich James-von-Moltke-Straße
- Vollsperrung
- Dauer: 21. August bis 27. Oktober 2023
- Grund: Havarie => Kanaleinbruch
Frankenweg, Abschnitt zwischen Hermann-Hesse-Str. und Jacob-Grimm-Str.
- Vollsperrung der Fahrbahn in drei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten
- Dauer: 2. Mai bis 7. Oktober 2023
- Grund: Tiefbauarbeiten bzgl. Verlegung Strom- und Gasleitung i. A. der Saalfelder Energienetze GmbH
- Umleitungsführung ist innerörtlich über "Zum Eckardtsanger" und angelegter Baustraße ausgewiesen
Fußgängerbrücke "Pioniersteg"
- Vollsperrung für den Fußgängerverkehr
- Dauer: 7. November 2022 bis 27. Oktober 2023
- Grund: Abriss und Neubau
- Umleitungen für den Fahr- / Fußgängerverkehr sind örtlich ausgewiesen
Am Watzenbach
- Vollsperrung der Fahrbahn in mehreren Bauabschnitten in Folge
- Dauer: 6. März bis 16. Dezember 2023
- Grund: Kanal- und Straßenbauarbeiten i. A. der Stadt Saalfeld/Saale
Rudolstädter Straße/Fingersteinkreuzung, Abschnitt zwischen Am Eichelteich und Friedhofstr./Claudiusstr.
- Vollsperrung für den Gesamtverkehr
- Dauer: 20. Februar bis voraussichtlich 22. Dezember 2023
- Grund: grundhafter Straßenbau
- Umleitungen für den Fahr- / Fußgängerverkehr sind örtlich ausgeschildert
Verkehrsraumeinschränkungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Geschwindigkeitsmessungen
unter Einsatz der städtischen Geschwindigkeitsmessdisplays
Durch Anwählen der Straße erhalten Sie Einsicht in das Messprotokoll!
Übersicht der bestehenden Geschwindigkeits-beschränkungen im Stadtgebiet der Stadt Saalfeld/Saale
Die aktuell gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Anordnungsgründe können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um die Geschwindigkeitsabsenkungen, für die bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde entsprechende Anordnungen aktenkundig sind. Darüber hinaus existieren im Bestand auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, die angeordnet bzw. aufgestellt wurden, bevor die Stadt Saalfeld/Saale anordnende Straßenverkehrsbehörde geworden ist. Dies gilt insbesondere für die Gebiete, die in den vergangenen Jahren in die Stadt Saalfeld/Saale eingemeindet wurden. Die Auflistung gibt letztlich auch keine Auskunft über geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen an den Bundesstraßen, da diese in der Verantwortung des Landkreises erfolgt sind.
Stadtteil/Straße | Anordnung/Grund |
OT Aue am Berg | 30 km/h |
OT Birkenheide | 30 km/h |
OT Beulwitz, Straße der Freundschaft | 30 km/h |
OT Crösten, Dorfstr., Str. der Freundschaft | 30 km/h |
OT Unterwirbach, Vor dem Hainberg | 30 km/h |
OT Wittmannsgereuth (Verbindungsweg SLF) | 30 km/h |
Albert-Schweitzer-Straße (Höhe Schule) | 30 km/h Mo-Fr |
Alte Gehegstraße | 30 km/h |
Am Brendelsgarten | 30 km/h |
Am Cröstener Weg | 30 km/h |
Am Weidig | 30 km/h |
Beulwitzer Straße | 30 km/h |
Hannostraße | 30 km/h (7-19 h) |
Herderstraße | 30 km/h |
Köditzgasse | 30 km/h |
Körnerstraße | 30 km/h |
Lachenstraße | 30 km/h |
Langenschader Straße | 30 km/h |
Neumühle | 30 km/h |
Pfortenstraße | 30 km/h+22 (7-17 h) |
Reinhardtstraße | 30 km/h (7-17 h) |
Reschwitzer Straße/ Tiefer Weg | 30 km/h (9-20 h) Freibadsaison |
Schloßberg | 30 km/h |
Tiefer Weg | 30 km/h+22 (7-19 h) |
Wachserzweg | 30 km/h |
Ziegelgasse | 30 km/h |
Neben den Streckenbeschränkungen gibt es im Stadtgebiet auch verschiedene Zonen mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit. Sie erstrecken sich über ein zusammenhängendes Gebiet.
Tempo 20-Zone Zentrum (§ 45 Abs. 1d StVO)
Obere Straße, Markt, Fleischgasse, Darrtorstraße, Saalstraße (Teilstrecke), Köditzgasse (Teilstrecke), Brudergasse, Münzplatz, Barfüßergasse, Obere Torgasse, Töpfergasse, Johannisgasse, Kleine Gasse, Hinter der Mauer, Klostergasse
Angestrebt ist ein sog. verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, mit dem ein Kompromiss aus hoher Aufenthaltsqualität und besonderem Schutz für Fußgänger trotz weitgehender Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr erreicht werden soll.
Tempo 30-Zonen (§ 45 Abs. 1c StVO)
Arnsgereuth: | Saalfelder Straße(Teilstrecke), Am Bergäcker, Am Vorderen Fels |
Gorndorf: | Nebenstraßen im Neubaugebiet |
Altgorndorf: | Ratsgasse, Weirastraße, Bahndamm |
Musikerviertel: | Brucknerstraße, Pirmasenser Straße und angrenzende Straßen |
Friedhofstraße: | Bereich zwischen Rudolstädter Straße und Weststraße |
Wohngebiet Graba: | Walther-Schönheit-Straße, Wilhelm-Köhler-Straße, Zillestraße |
Am Sportplatz: | einbezogene Straßen |
Köditz: | einbezogene Straßen |
Schmiedefeld: | Am Markt, Taubenbacher Weg, Bereich entlang Schulgelände und Kindergarten |
Frankenweg: | Klopstockstraße, Frankenweg, Lessingstraße sowie angrenzende Anliegerstraßen |
Obernitz: | einbezogene Straßen |
Für die Einrichtung von geschwindigkeitsbeschränkten Zonen gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie für die Streckenbeschilderung. Hinzukommt, dass in einer Zone Verkehrsregelung per Beschilderung grundsätzlich unterbleiben und die Standardregelungen der STVO Anwendung finden sollen. Die gilt insbesondere für die Vorfahrtsregel Rechts vor Links (§ 8 Abs. 1 StVO) und das eingeschränkte bzw. absolute Haltverbot im Bereich scharfer Kurven, vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen oder an engen und unübersichtlichen Stellen (§ 12 StVO). Insofern kommt die Einrichtung von Zonen in erster Linie für zusammenhängende Verkehrsanlagen im Nebennetz in Frage, die (fast) ausschließlich dem Ziel- und Quellverkehr der Anlieger dienen. Dies ist regelmäßig nur in reinen oder allgemeinen Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf der Fall.