Verkehrsinformationen
Aktuelle Verkehrsraumeinschränkungen im Saalfelder Stadtgebiet:
Am Bernhardsgraben, im Bereich der Haus-Nr. 42
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 29. Juli 2024, 8 Uhr, bis 24. August 2024
- Grund: Havarie => Störungsbeseitigung an Fernwärmeleitung i. A. der Wärmegesellschaft
Festumzug im Stadtgebiet
- Vollsperrung von Straßenzügen im innerstädtischen Stadtgebiet
- auf die Einhaltung der ausgewiesenen Haltverbotstrecken wird explizit hingewiesen
- Dauer: am 25. August 2024, 11 Uhr bis ca. 16 Uhr
- Grund: Veranstaltungsdurchführung
Straße vor dem Rathaus
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 23. August 2024, 9 Uhr, bis 26. August 2024, 12 Uhr
- Grund: Sondernutzungen für Durchführung des Festumzugs
Valentin-Hopf-Straße, im Bereich von Haus-Nr. 1 - 5
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 29. Juli 2024, 8 Uhr, bis längstens 2. August 2024
- Grund: Asphaltinstandsetzungsarbeiten
Am Spitzberg
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 30. Juli 2024, 8 Uhr, bis 1. August 2024
- Grund: Tiefbautrasse für Breitbandausbau- Neuverlegung Glasfaser i. A. der Dt. Telekom
Schmiedefeld, Oberer Kirchweg
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 22. Juli 2024, 8 Uhr, bis längstens 27.08.2024
- Grund: Straßenbauarbeiten i. A. des Tiefbauamtes der Stadt Saalfeld/Saale
Hinter der Mauer (Sackgassenbereich in Richtung Niedere Köditzgasse)
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 8. Juli 2024 bis 10. August 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten für Gasleitungsverlegung
Am Schieferhof
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 8. Juli 2024 bis 30. September 2024
- Grund: Kanalbauarbeiten
Webergasse, im Bereich von Haus-Nr. 35
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 10. Juni 2024, 8 Uhr, bis längstens 26. Juli 2024
- Grund: Abriss einsturzgefährdetes Gebäude - Gefahr im Verzug
Fritz-Reuter-Straße
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 27. Mai 2024, 8 Uhr, bis 26. Juli 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom- und Gasleitung i. A. der Saalfelder Energienetze GmbH
Schloßberg, Abschnitt zwischen Hannostr. und Festplatz Am Weidig
- Vollsperrung der Fahrbahn für den Fahrverkehr und den allgemeinen Fußgängerverkehr
- Dauer: vom 8. April 2024, 8 Uhr, bis 23. Oktober 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten zu Neuverlegung von Versorgungsleitungen i. A. vom ZWA Saalfeld-Rudolstadt und der Saalfelder Energienetze GmbH
- Umleitungsführung ist innerörtlich ausgewiesen
Alte Freiheit, Abschnitt zwischen Friedensstraße (Meininger Hof) und Schloßstraße
- Vollsperrung der Fahrbahn für den Fahrverkehr und den allgemeinen Fußgängerverkehr
- Dauer: vom 27. Februar 2024, 8 Uhr, bis 30. November 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Neuverlegung von Versorgungsleitungen i. A. vom ZWA Saalfeld-Rudolstadt und der Saalfelder Energienetze GmbH
Verkehrsraumeinschränkungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Geschwindigkeitsmessungen
unter Einsatz der städtischen Geschwindigkeitsmessdisplays
Durch Anwählen der Straße erhalten Sie Einsicht in das Messprotokoll!
Übersicht der bestehenden Geschwindigkeits-beschränkungen im Stadtgebiet der Stadt Saalfeld/Saale
Die aktuell gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Anordnungsgründe können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um die Geschwindigkeitsabsenkungen, für die bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde entsprechende Anordnungen aktenkundig sind. Darüber hinaus existieren im Bestand auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, die angeordnet bzw. aufgestellt wurden, bevor die Stadt Saalfeld/Saale anordnende Straßenverkehrsbehörde geworden ist. Dies gilt insbesondere für die Gebiete, die in den vergangenen Jahren in die Stadt Saalfeld/Saale eingemeindet wurden. Die Auflistung gibt letztlich auch keine Auskunft über geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen an den Bundesstraßen, da diese in der Verantwortung des Landkreises erfolgt sind.
Stadtteil/Straße | Anordnung/Grund |
OT Aue am Berg | 30 km/h |
OT Birkenheide | 30 km/h |
OT Beulwitz, Straße der Freundschaft | 30 km/h |
OT Crösten, Dorfstr., Str. der Freundschaft | 30 km/h |
OT Unterwirbach, Vor dem Hainberg | 30 km/h |
OT Wittmannsgereuth (Verbindungsweg SLF) | 30 km/h |
Albert-Schweitzer-Straße (Höhe Schule) | 30 km/h Mo-Fr |
Alte Gehegstraße | 30 km/h |
Am Brendelsgarten | 30 km/h |
Am Cröstener Weg | 30 km/h |
Am Weidig | 30 km/h |
Beulwitzer Straße | 30 km/h |
Hannostraße | 30 km/h (7-19 h) |
Herderstraße | 30 km/h |
Köditzgasse | 30 km/h |
Körnerstraße | 30 km/h |
Lachenstraße | 30 km/h |
Langenschader Straße | 30 km/h |
Neumühle | 30 km/h |
Pfortenstraße | 30 km/h+22 (7-17 h) |
Reinhardtstraße | 30 km/h (7-17 h) |
Reschwitzer Straße/ Tiefer Weg | 30 km/h (9-20 h) Freibadsaison |
Schloßberg | 30 km/h |
Tiefer Weg | 30 km/h+22 (7-19 h) |
Wachserzweg | 30 km/h |
Ziegelgasse | 30 km/h |
Neben den Streckenbeschränkungen gibt es im Stadtgebiet auch verschiedene Zonen mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit. Sie erstrecken sich über ein zusammenhängendes Gebiet.
Tempo 20-Zone Zentrum (§ 45 Abs. 1d StVO)
Obere Straße, Markt, Fleischgasse, Darrtorstraße, Saalstraße (Teilstrecke), Köditzgasse (Teilstrecke), Brudergasse, Münzplatz, Barfüßergasse, Obere Torgasse, Töpfergasse, Johannisgasse, Kleine Gasse, Hinter der Mauer, Klostergasse
Angestrebt ist ein sog. verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, mit dem ein Kompromiss aus hoher Aufenthaltsqualität und besonderem Schutz für Fußgänger trotz weitgehender Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr erreicht werden soll.
Tempo 30-Zonen (§ 45 Abs. 1c StVO)
Arnsgereuth: | Saalfelder Straße(Teilstrecke), Am Bergäcker, Am Vorderen Fels |
Gorndorf: | Nebenstraßen im Neubaugebiet |
Altgorndorf: | Ratsgasse, Weirastraße, Bahndamm |
Musikerviertel: | Brucknerstraße, Pirmasenser Straße und angrenzende Straßen |
Friedhofstraße: | Bereich zwischen Rudolstädter Straße und Weststraße |
Wohngebiet Graba: | Walther-Schönheit-Straße, Wilhelm-Köhler-Straße, Zillestraße |
Am Sportplatz: | einbezogene Straßen |
Köditz: | einbezogene Straßen |
Schmiedefeld: | Am Markt, Taubenbacher Weg, Bereich entlang Schulgelände und Kindergarten |
Frankenweg: | Klopstockstraße, Frankenweg, Lessingstraße sowie angrenzende Anliegerstraßen |
Obernitz: | einbezogene Straßen |
Für die Einrichtung von geschwindigkeitsbeschränkten Zonen gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie für die Streckenbeschilderung. Hinzukommt, dass in einer Zone Verkehrsregelung per Beschilderung grundsätzlich unterbleiben und die Standardregelungen der STVO Anwendung finden sollen. Die gilt insbesondere für die Vorfahrtsregel Rechts vor Links (§ 8 Abs. 1 StVO) und das eingeschränkte bzw. absolute Haltverbot im Bereich scharfer Kurven, vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen oder an engen und unübersichtlichen Stellen (§ 12 StVO). Insofern kommt die Einrichtung von Zonen in erster Linie für zusammenhängende Verkehrsanlagen im Nebennetz in Frage, die (fast) ausschließlich dem Ziel- und Quellverkehr der Anlieger dienen. Dies ist regelmäßig nur in reinen oder allgemeinen Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf der Fall.