Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
03671 598-283
03671 598-280
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Ansprechpartner:
Herr Koch
03671 598-275
Email schreiben...

Telefonische Infomationen werden erbeten unter: 03671 598-275.

Das städtische Ordnungsamt übernimmt das Einfangen der Tiere und den Transport ins Tierheim. Bei Wildtieren wird unsererseits die Untere Jagdbehörde bzw. der betreffende Jagdpächter informiert.

Außerhalb unserer Dienstzeiten können sich die Bürger an die Polizei - Telefon 03671 / 56 00 - wenden.

Zuständiges Amt: » Amt für Kindergarten/Schule/Hort
03671 598-326
03671 598-327
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Ansprechpartner:
Frau Nowak-Jaensch
03671 598-325
Email schreiben...

Frau Dietzel
03671 598-325
Email schreiben...

Frau Kleine
03671 598-323
Email schreiben...

Die Staatlichen Grundschulen der Stadt Saalfeld/Saale bieten Ihnen die Hortbetreuung Ihres
Kindes an. Voraussetzung für die Hortbetreuung ist eine schriftliche Hortanmeldung.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese Vordrucke sorgfältig und vollständig auszufüllen. Damit eine ordnungsgemäße Berechnung der Gebühren erfolgen kann, ist es notwendig, dass alle erforderlichen Bescheide, Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen.

Eine Antragstellung auf Ermäßigung der Hortgebühren bei Erfüllung der dazu festgelegten Kriterien ist freiwillig.

» Hortgebührensatzung
» Einkommensgruppierung normal
» Einkommensgruppierung Schulanfänger
» Hortbenutzungssatzung
» Folgeanmeldung
» ThürHortkBVO Original
» Hortanmeldung (Erstanmeldung)
Zuständiges Amt: » Haushalt/Steuern
03671 598-263
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Kersten
03671 598-255
Email schreiben...

Steuerpflichtig ist ein über 4 Monate alter Hund. Dieser ist innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

Unterlagen zur Steueranmeldung: Impfausweis mit Nachweis der Chipnummer, Tierhalterhaftpflichtversicherungsschein

Die jährliche Hundesteuer beträgt:

  • 1. Hund 60,00 €
  • 2. Hund 100,00 €
  • jeden weiteren Hund 150,00 €

Angaben zu gefährlichen Hunden und weitere Informationen zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Die Hundesteuer ist zum 15. April zu zahlen bzw. zu dem im aktuellen Hundesteuerbescheid angegeben Termin.

Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihrer Finanzadressnummer als Zahlungsgrund auf folgendes Konto bei der

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN  DE82830503030000000060
BIC    HELADEF1SAR

» Hundesteueranmeldung
» Hundesteuerabmeldung
» Hundesteuersatzung der Stadt Saalfeld/Saale
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