Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Bürgerservice
03671 598-296
03671 598-369
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Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass,  Wohnungsgeberbestätigung oder Mietvertrag


Bemerkungen: gebührenfrei, persönliche Vorsprache, eine Familie mit demselben bisherigen und künftigen Wohnsitz kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen, Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug einer neuen Wohnung erfolgen

» Wohnungsgeberbestätigung
Zuständiges Amt: » Stadtkämmerei
03671 598-250
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Sänger
03671 598-250
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Unbedenklichkeitsbescheinigung über gezahlte städtische Steuern und Gebühren.

Gebühren:
5,00 EUR

Zuständiges Amt: » Bürgerservice
03671 598-296
03671 598-369
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Für ärztliche Erst- und Nachuntersuchung für Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind

Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Kinderausweis oder Personalausweis des Jugendlichen Bemerkungen: persönliche Vorsprache, Ausbildungsbescheinigung bei Nachuntersuchung

Gesamt: 3