Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:
Zuständiges Amt: » Bürgerservice
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Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung oder Mietvertrag
Bemerkungen: gebührenfrei, persönliche Vorsprache, eine Familie mit demselben bisherigen und künftigen Wohnsitz kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen, Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug einer neuen Wohnung erfolgen
Zuständiges Amt: » Stadtkämmerei
03671 598-250
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Sänger
03671 598-250
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Frau Sänger
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Unbedenklichkeitsbescheinigung über gezahlte städtische Steuern und Gebühren.
Gebühren:
5,00 EUR
Zuständiges Amt: » Bürgerservice
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Für ärztliche Erst- und Nachuntersuchung für Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind
Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Kinderausweis oder Personalausweis des Jugendlichen Bemerkungen: persönliche Vorsprache, Ausbildungsbescheinigung bei Nachuntersuchung