Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Stadt- und Kreisbibliothek
03671 598-451
03671 598-459
Email schreiben...


Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld
Markt 7

Öffnungszeiten:

Montag 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 13:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:30 - 12:30 Uhr


Zweigbibliothek Gorndorf
A.-Schweitzer-Straße 132

Öffnungszeiten:

Montag           10:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 13:00 - 17:00 Uhr


Zweigbibliothek Schmiedefeld
Schmiedefelder Straße 35


Öffnungszeiten:

Mittwoch             16:00 - 18:00 Uhr


Für die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld mit ihren Zweigbibliotheken entstehen folgende Gebühren:

 1.


Jahresgebühr für Benutzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, je Benutzerausweis
                              

  frei                      

  Jahresgebühr für Benutzer nach Vollendung des 18. Lebensjahres, jurist. Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, je Benutzerausweis

15 €


  Partnerkarte (2 Benutzerausweise für 2 Erwachsene), jährlich 

25 €

  Kooperativbenutzer, Saalfeldpass, Ehrenamtscard, jährlich je Benutzerausweis 
  
frei


  Jahresgebühr für Schwerbehinderte, Studenten, Azubis (Vorlage Ausweis), je Benutzerausweis

7 €


  Monatskarte, monatlich

3 €

 2.


Ersatzausstellung eines Benutzerausweises nach Vollendung des 18. Lebensjahres

5 €


  Ersatzausstellung eines Benutzerausweises bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

3 €


 3.

 

Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium und pro angefangene Woche

 

0,50 €

 

  Pauschale pro Mahnbrief

1 €

 4.

 

Bearbeitungsgebühr für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars

 

 3 €

 5.

Vorbestellgebühr pro Medium

1 €

 6.



Fernleihe/Bestellgebühr pro Medium
Fernleihe/Verlängerung pro Medium
Fernleihe/anteilige Versandkosten pro Medium

2 €
1 €
3 €

7.

 
Kopien und Ausdrucke pro Seite
s/w A4
s/w A3

0,10 €
0,20 €
 

farbig A4
farbig A3

0,50 €
1 €

 

Für die ausschließliche Benutzung der Zweigbibliothek Schmiedefeld
entstehen folgende Gebühren: 

1. Jahresgebühr je Benutzerausweis     5 €

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Saalfelder Bibliothek.
Zuständiges Amt: » Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Haus 1

Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten Personen die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice der Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Die Antragsbearbeitung erfolgt ausschließlich im Landratsamt - Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld/Saale.

Zuständiges Amt: » Tiefbauamt
03671 598-351
03671 598-359
Email schreiben...

Ansprechpartner:
Frau Tänzer
03671 598-337
Email schreiben...
Zuständiges Amt: » Ordnungsamt
03671 598-283
03671 598-280
Email schreiben...

In der Stadt Saalfeld/Saale sind das Osterfeuer und das Walpurgisfeuer als Brauchtumsfeuer bestimmt. Die Antragstellung kann telefonisch erfolgen.

Die Termine für die 2x im Jahr stattfindenden Sonderverbrennungen vergibt das Landratsamt.


Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren sind, erhalten bei Antragstellung für maximal 14 Monate ca. 67 % des letzten Nettoeinkommens als Bundeselterngeld für den Erziehungsurlaub.

Nähere Informationen zur genauen Höhe des Elterngeldes, notwendige Antragsunterlagen etc. sind bitte bei den zuständigen Sachbearbeitern im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt(Jugendamt) zu erfragen.

  • Auskunft
  • Antragstellung, Berechnung, Beratung
  • Änderungen

Ansprechpartner: 
Buchstabe A-K
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Rainweg 81
Telefon: 03671 823-612

Buchstabe L-Z
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Rainweg 81
Telefon: 03671 823-619

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Gesamt: 25