Anliegen von A bis Z
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03671 598-459
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Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld
Markt 7
Öffnungszeiten
Montag | 13:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 09:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 13:00 - 18:00 Uhr |
Samstag | 09:30 - 12:30 Uhr |
Zweigbibliothek Gorndorf
A.-Schweitzer-Straße 132
Öffnungszeiten
Montag | 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Zweigbibliothek Schmiedefeld
Schmiedefelder Straße 35
Öffnungszeiten
Mittwoch | 16:00 - 18:00 Uhr |
Für die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld mit ihren Zweigbibliotheken entstehen folgende Gebühren:
1. |
Jahresgebühr für Benutzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, je Benutzerausweis |
frei |
Jahresgebühr für Benutzer nach Vollendung des 18. Lebensjahres, jurist. Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, je Benutzerausweis |
15 € |
|
Partnerkarte (2 Benutzerausweise für 2 Erwachsene), jährlich |
25 € |
|
Kooperativbenutzer, Saalfeldpass, Ehrenamtscard, jährlich je Benutzerausweis |
frei |
|
Jahresgebühr für Schwerbehinderte, Studenten, Azubis (Vorlage Ausweis), je Benutzerausweis |
7 € |
|
Monatskarte, monatlich |
3 € |
|
2. |
Ersatzausstellung eines Benutzerausweises nach Vollendung des 18. Lebensjahres |
5 € |
Ersatzausstellung eines Benutzerausweises bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
3 € |
|
3. |
Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium und pro angefangene Woche |
0,50 €
|
Pauschale pro Mahnbrief |
1 € |
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4. |
Bearbeitungsgebühr für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars |
3 € |
5. |
Vorbestellgebühr pro Medium |
1 € |
6. |
Fernleihe/Bestellgebühr pro Medium |
2 € 1 € 3 € |
7. |
Kopien und Ausdrucke pro Seite s/w A4 s/w A3 |
0,10 € 0,20 € |
farbig A4 farbig A3 |
0,50 €
|
|
Für die ausschließliche Benutzung der Zweigbibliothek Schmiedefeld entstehen folgende Gebühren: |
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1. | Jahresgebühr je Benutzerausweis | 5 € |
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Saalfelder Bibliothek.
Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten Personen die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice der Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Die Antragsbearbeitung erfolgt ausschließlich im Landratsamt - Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld/Saale.
03671 598-351
03671 598-359
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Ansprechpartner:
Frau Tänzer
03671 598-337
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03671 598-283
03671 598-280
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In der Stadt Saalfeld/Saale sind das Osterfeuer und das Walpurgisfeuer als Brauchtumsfeuer bestimmt. Die Antragstellung kann telefonisch erfolgen.
Die Termine für die 2x im Jahr stattfindenden Sonderverbrennungen vergibt das Landratsamt.
Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren sind, erhalten bei Antragstellung für maximal 14 Monate ca. 67 % des letzten Nettoeinkommens als Bundeselterngeld für den Erziehungsurlaub.
Nähere Informationen zur genauen Höhe des Elterngeldes, notwendige Antragsunterlagen etc. sind bitte bei den zuständigen Sachbearbeitern im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt(Jugendamt) zu erfragen.
- Auskunft
- Antragstellung, Berechnung, Beratung
- Änderungen
Ansprechpartner:
Buchstabe A-K
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Rainweg 81
Telefon: 03671 823-612
Buchstabe L-Z
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Rainweg 81
Telefon: 03671 823-619