Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Gewerbeabteilung
03671 598-285
03671 598-143
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Ansprechpartner:
Frau Menger
03671 598-282
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Frau Männel
03671 598-285
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Die Gewerbeummeldung muss schriftlich erfolgen.


Anträge sind ebenso erhältlich im Bürgerservice der Stadt Saalfeld/Saale, Markt 6, Telefon : 03671 598-294

» Gewerbeummeldung.pdf
» Beiblatt gesetzliche Vertreter.pdf
» Beiblatt Tätigkeiten.pdf
Zuständiges Amt: » Bürgerservice
03671 598-296
03671 598-369
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Gebühren:  13,00 Euro

Antrag

Zuständiges Amt: » Gleichstellungsbeauftragte
03671 598-212
03671 598-378
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Ansprechpartner:
Frau Nehring
03671 598-212
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Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 6. März 2013

§ 23
Externe Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

(1) Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben darauf hinzuwirken, Benachteiligungen abzubauen und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen.
Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören alle die Gleichstellung der Geschlechter betreffenden Angelegenheiten. Sie fördern die berufliche Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützen Initiativen gegen Arbeitslosigkeit. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren können.

(2) Zur Förderung der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gemeinden und Landkreisen haben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten insbesondere folgende Aufgaben:

1. Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Frauengruppen,-verbänden und -vereinen sowie von Frauenhäusern und -schutzwohnungen,

2. Zusammenarbeit mit gesellschaftlich wichtigen Gruppen von gleichstellungspolitischer Bedeutung,

3. Kontakt mit Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen, die für ihren Aufgabenbereich von Belang sind,

4. Initiierung eigener Maßnahmen struktureller und präventiver Art,

5. Mitwirkung bei der Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen oder Fortbildungsmaßnahmen,

6. Beratung und Hilfe für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten und Fragen der Chancengleichheit,

7. Unterstützung der Dienststellenleitung bei Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Initiierungvon Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrunddes Geschlechts, häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Nachstellen sowie

8. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen ihres dienstlichen Auftrags.

Zuständiges Amt: » SG Grünflächen


Ansprechpartner:
Herr Bock
03671 598-360
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Glyphosatverzicht in der Stadt Saalfeld/Saale:

  1. Glyphosat ist ein Totalherbizid (Unkrautvernichter) mit schädlichen Wirkungen für Mensch und Umwelt.
  2. Häufig werden „Unkrautvernichter“ mit dem Wirkstoff Glyphosat in Haus- und Kleingarten gespritzt, vor allem um Wege von Wildkräutern frei zu halten, eine Anwendung, die jedoch verboten ist. 
  3. Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat am 14. März 2018 in seiner Sitzung den Beschluss zum Verzicht des Einsatzes von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat auf städtischen Flächen im Stadtgebiet Saalfeld/Saale verabschiedet.

 

» Infoblatt Glyphosatverzicht in der Stadt Saalfeld/Saale
Zuständiges Amt: » Friedhofsverwaltung
03671 598440
03671 517453
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Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:

Dienstag  9:00 - 12:00 Uhr  bis 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag  9:00 - 12:00 Uhr  bis 14:00 - 18:00 Uhr
       

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Gesamt: 24