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Ansprechpartner:
Frau Knauer
03671 598-395
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Frau Frohnert
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Frau Heinold
03671 598-393
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Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, können Sie Wohngeld beantragen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss u. a. für den Eigentümer eines Eigenheims) erhalten.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist abhängig
- von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der Miete bzw. Belastung unter Beachtung der Höchstbeträge gemäß Wohngeldgesetz und
- dem monatlichen Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn bei der Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
» Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)» Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
» Hinweise zum Wohngeld
03671 598-321
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Ansprechpartner:
Frau Raabe
03671 598-322
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Bestätigung des Aufenthaltes in der Stadt Saalfeld/Saale Anfragen können persönlich oder schriftlich gestellt werden.
03671 598-283
03671 598-280
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Ansprechpartner:
Herr Koch
03671 598-275
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Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch unangemessene und störende Nutzung des öffentlichen Raums in der Stadt Saalfeld/Saale.
» Ordnungsbehördliche Verordnung