Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Liegenschaften
03671 598-270
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Ansprechpartner:
Frau Götze
03671 598-377
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Frau Zobel
03671 598-273
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 - Kauf/Verkauf durch die Stadt

Zuständiges Amt: » Tiefbauamt
03671 598-351
03671 598-359
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Ansprechpartner:
Herr Hocke
03671 598-354
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Erforderliche Unterlagen zur Bearbeitung sind: ein schriftlicher Antrag und entsprechender Lageplan

» Antrag Grundstückszufahrt
Zuständiges Amt: » SG Gewerbe
03671 598-285
03671 598-143
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Ansprechpartner:
Herr Rahn
03671 598-286
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Anfragen zur Vergabe von Standplätzen können schriftlich, mündlich oder telefonisch gestellt werden.

»
» Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen der Stadt Saalfeld/Saale
» Marktordnung
Zuständiges Amt: » ZASO Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla
03647 441-70
03647 441-744
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Grünabfallannahmeplatz - Wertstoffhof der ZASO
Industriestraße 3/5
07318 Saalfeld/Saale

Öffnungszeiten:

  • Montag: 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 bis 14:00 Uhr

Auf den Grünabfallannahmeplätzen, die im Auftrag des ZASO betrieben werden, kann man Grünabfälle aus Privathaushalten abgeben, sofern diese nicht selbst kompostiert werden. Private Haushalte können Grünschnitt mit der für das jeweilige Jahr gültigen grünen Grünschnittkarte auf den Grünabfallannahmeplätzen kostenfrei anliefern. Die Grünschnittkarte verbleibt dauerhaft beim Anlieferer und dient dem Nachweis der berechtigten Anlieferung. Die Karte ist am Annahmeplatz vorzuhalten. Je nach angelieferter Menge sind die mit der Kundennummer ausgefüllten Grünschnittmarken am Grünabfallannahmeplatz abzugeben (Personal oder Briefkasten).

Die maximale Anlieferungsmenge pro Jahr und Haushalt beträgt 10 m3.

Was ist Grünabfall?

  • Ast- und Baumschnitt (maximaler Durchmesser 20 cm)
  • Laub
  • Grasschnitt
  • sonstige pflanzliche Abfälle aus Garten, Terrasse und Balkon (z.B. Pflanzenreste)

Was gehört nicht zum Grünabfall bzw. muss kostenpflichtig entsorgt werden?

  • Küchenabfälle, Fallobst, Säge- und Hobelspäne, Rinden, Stroh, Kleintierstreu & Mist
  • Abfälle aus der Pflege und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldgrundstücken
  • Grünabfälle aus gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen

Hinweis: Im Winter kann es reduzierte Öffnungszeiten geben, die dann vor Ort ausgehängt werden.

Gesamt: 24