Anliegen von A bis Z
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Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
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Eine Auskunftserteilung ist nur zulässig, wenn die angefragte Person eindeutig und unverwechselbar zu identifizieren ist, sowie die Erklärung enthalten ist, dass die angeforderten Daten nicht zu Werbezwecken oder für den Adresshandel verwendet werden.
Gebühren:
11,00 Euro Einfache Auskunft - für Privatpersonen
13,00 Euro Einfache Auskunft - für gewerbliche Zwecke
14,00 Euro Erweiterte Auskunft
Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
03671 598-296
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» Antrag auf Auskunfts-/Übermittlungssperre
03671 598-296
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» Antrag auf Auskunfts-/Übermittlungssperre
Zuständiges Amt: » Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
03671 598-283
03671 598-280
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Ansprechpartner:
Herr Hüttl
03671 598-287
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Herr Wiegand
03671 598-277
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» Antrag Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen.pdf
03671 598-283
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Herr Hüttl
03671 598-287
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Herr Wiegand
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Ausnahmen bei bestehenden Verkehrsverboten (z. B. Tonnagebegrenzungen, Befahrung Fußgängerzone, Sonntagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung, Containerstellung etc.)
» Antrag Befahren - Parken auf öffentlicher Verkehrsflächen.pdf» Antrag Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen.pdf
Zuständiges Amt: » Stadtkasse
03671 598-256
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Stemmer
03671 598-258
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03671 598-269
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Frau Stemmer
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