Anliegen von A bis Z
HOMESTADT & VERWALTUNGBürgeranliegen ∎ Anliegen A-Z

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z


gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Friedhofsverwaltung
03671 598440
03671 517453
Email schreiben...

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:

Dienstag  9:00 - 12:00 Uhr  bis 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag  9:00 - 12:00 Uhr  bis 14:00 - 18:00 Uhr
       

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

 

 

Zuständiges Amt: » Standesamt / Urkundenstelle
03671 598-281
03671 598-290
Email schreiben...

Ansprechpartner:
Frau Gengnagel
03671 598-281
Email schreiben...

Frau Lippert
03671 598-278
Email schreiben...

- Eheschließeungen, Geburten und Sterbefälle im Ausland
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen
- Kirchenaustritte - 3 Stück beantragen
- Vaterschaftsanerkennungen

Zuständiges Amt: » Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
03671 598-283
03671 598-280
Email schreiben...

Ansprechpartner:
Herr Hüttl
03671 598-287
Email schreiben...

Herr Wiegand
03671 598-277
Email schreiben...

Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Fahrzeugschein, Nutzungsüberlassungserklärung bei abweichendem Fahrzeughalter

Hinweis: Anträge für das Folgejahr werden erst ab dem 1. November des laufenden Jahres entgegengenommen.

» Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Zuständiges Amt: » Stadt- und Kreisbibliothek
03671 598-451
03671 598-459
Email schreiben...


Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld
Markt 7

Öffnungszeiten:

Montag 13:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 13:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:30 - 12:30 Uhr


Zweigbibliothek Gorndorf
A.-Schweitzer-Straße 132

Öffnungszeiten:

Montag           10:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 13:00 - 17:00 Uhr


Zweigbibliothek Schmiedefeld
Schmiedefelder Straße 35


Öffnungszeiten:

Mittwoch             16:00 - 18:00 Uhr


Für die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld mit ihren Zweigbibliotheken entstehen folgende Gebühren:

 1.


Jahresgebühr für Benutzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, je Benutzerausweis
                              

  frei                      

  Jahresgebühr für Benutzer nach Vollendung des 18. Lebensjahres, jurist. Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, je Benutzerausweis

15 €


  Partnerkarte (2 Benutzerausweise für 2 Erwachsene), jährlich 

25 €

  Kooperativbenutzer, Saalfeldpass, Ehrenamtscard, jährlich je Benutzerausweis 
  
frei


  Jahresgebühr für Schwerbehinderte, Studenten, Azubis (Vorlage Ausweis), je Benutzerausweis

7 €


  Monatskarte, monatlich

3 €

 2.


Ersatzausstellung eines Benutzerausweises nach Vollendung des 18. Lebensjahres

5 €


  Ersatzausstellung eines Benutzerausweises bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

3 €


 3.

 

Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium und pro angefangene Woche

 

0,50 €

 

  Pauschale pro Mahnbrief

1 €

 4.

 

Bearbeitungsgebühr für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars

 

 3 €

 5.

Vorbestellgebühr pro Medium

1 €

 6.



Fernleihe/Bestellgebühr pro Medium
Fernleihe/Verlängerung pro Medium
Fernleihe/anteilige Versandkosten pro Medium

2 €
1 €
3 €

7.

 
Kopien und Ausdrucke pro Seite
s/w A4
s/w A3

0,10 €
0,20 €
 

farbig A4
farbig A3

0,50 €
1 €

 

Für die ausschließliche Benutzung der Zweigbibliothek Schmiedefeld
entstehen folgende Gebühren: 

1. Jahresgebühr je Benutzerausweis     5 €

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Saalfelder Bibliothek.
Zuständiges Amt: » Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Haus 1

Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten Personen die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice der Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Die Antragsbearbeitung erfolgt ausschließlich im Landratsamt - Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld/Saale.

Gesamt: 210