Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:Innerhalb Deutschlands:
Es müssen lediglich Nebenwohnsitze abgemeldet werden.
Wegzug ins Ausland:
Hier muss auch die Hauptwohnung (o. Einzige Wohnung) abgemeldet werden. Zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz.
Zur Abmeldung benötigte Dokumente:
Personalausweis/ggf. Reisepass
gebührenfrei
» Abmeldeformular