Anliegen von A bis Z
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Zuständiges Amt: » Haushalt/Steuern
03671 598-263
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Schulze
03671 598-264
Email schreiben...

Steuerzahlungstermin für Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist zu folgenden Fälligkeiten zu zahlen:

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

bzw. zu den in den aktuellen Gewerbesteuerbescheid angegeben Terminen.

Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihrer Finanzadressnummer als Zahlungsgrund auf folgendes Konto zu überweisen bei der:
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN  DE82830503030000000060
BIC    HELADEF1SAR

Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, der Steuerabteilung im Rathaus Zi. 1.11 eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen vom Konto des Steuerpflichtigen zu erteilen.

 

» Antrag auf Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeit