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Zuständiges Amt: » Bürgerservice
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Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung oder Mietvertrag
Bemerkungen: gebührenfrei, persönliche Vorsprache, eine Familie mit demselben bisherigen und künftigen Wohnsitz kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen, Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug einer neuen Wohnung erfolgen