Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:


Eine Auskunftserteilung ist nur zulässig, wenn die angefragte Person eindeutig und unverwechselbar zu identifizieren ist, sowie die Erklärung enthalten ist, dass die angeforderten Daten nicht zu Werbezwecken oder für den Adresshandel verwendet werden. 

Gebühren:
11,00 Euro Einfache Auskunft - für Privatpersonen
13,00 Euro Einfache Auskunft - für gewerbliche Zwecke
14,00 Euro Erweiterte Auskunft