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Zuständiges Amt: » Amt für Kindergarten/Schule/Hort
03671 598-326
03671 598-327
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Ansprechpartner:
Frau Dietzel
03671 598-325
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Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2020 die Entscheidung über die Kostenbeteiligung der Stadt Saalfeld/Saale an der Mittagessenversorgung in den Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale über das Schuljahr 2019/2020 hinaus beschlossen.

Auf schriftlichen Antrag gewährt die Stadt Saalfeld an Schultagen einen Zuschuss zur Schülerspeisung. Dieser wird für die Kinder gezahlt, die eine Grund- oder Regelschule in Trägerschaft der Stadt besuchen. Bei Bezug von ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der städtische Zuschuss ausgeschlossen. Für diese Familien besteht ein Anspruch auf das Bildungspaket der Bundesregierung (Antragsstellung beim zuständigen Landratsamt). Bei Bewilligung des städtischen Antrags beträgt der Zuschuss 0,69 Euro für das tägliche Mittagessen. Die Verrechnung erfolgt monatlich direkt mit dem Essenanbieter.

Die Antragstellung ist freiwillig. Geht der Antrag bis zum 15.07.2020 im Amt für Kindergarten, Schule und Hort, Markt 6 in Saalfeld ein, wird der Zuschuss in jedem Fall ab Beginn des neuen Schuljahres gewährt. Bei mehreren schulpflichtigen Kindern einer Familie ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Veränderungen, die nach der Satzung zum Wegfall des Anspruches führen, sind umgehend dem Amt für Kindergarten, Schule und Hort schriftlich mitzuteilen.

Die Bewilligung erfolgt für die Grund- bzw. Regelschulzeit des Kindes an einer Schule in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale. Somit muss nicht für jedes Schuljahr ein neuer Antrag gestellt werden. Der Stadtrat kann bei einer Verschlechterung der Haushaltslage erneut über den Zuschuss entscheiden.

» Satzung zur Kostenbeteiligung Mittagessenversorgung
» Antrag Schülerspeisung
» Änderungsmeldung Schülerspeisung