Bahnhofsareal

Ortsübliche Bekanntmachung zur

Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Bahnhofsareal“ bis zum Jahr 2035

Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2021 die Fortführung des Sanierungsverfahrens für das Sanierungsgebiet „Bahnhofsareal“ vom 24.04.2004 gemäß § 142 Abs. 1 BauGB, veröffentlicht am 18. Mai 2005 im Amtsblatt 09/05, bis zum Jahr 2035 gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen. Die Gebietsabgrenzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Bahnhofsareal“ bleibt unverändert erhalten.

Die Satzung und die Begründung zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes können ab Montag, dem 29.11.2021, nach Anmeldung im Bürgerservice im Bürger- und Behördenhaus, Markt 6 in 07318 Saalfeld/Saale, zu nachfolgenden Dienstzeiten:

Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:     9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

oder telefonischer Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Geltungsbereich der Satzung