Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:03671 598-212
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Ansprechpartner:
Frau Nehring
03671 598-212
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Schiedsstelle
Markt 6
07318 Saalfeld/Saale
Schiedsstelle I – westlich der Saale
Der Schiedsbezirk der Schiedsstelle Saalfeld I umfasst die obere Stadt sowie die Ortsteile Graba, Garnsdorf und Beulwitz mit den Teilen Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf sowie Arnsgereuth.
Schiedsstelle II – östlich der Saale
Die Schiedsstelle Saalfeld II ist zuständig für die Ortsteile Gorndorf, Altsaalfeld, Remschütz, Köditz und Obernitz.
Kontaktdaten:
Frau Astrid Bussian, Tel. 03671/5286719, E-Mail: ABussian@t-online.de
Schiedsstelle Saalfelder Höhe
Der Schiedsbezirk der Schiedsstelle Saalfelder Höhe umfasst die Saalfelder Ortsteile Saalfelder Höhe (Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda, Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen mit Lositz und Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf), Reichmannsdorf, Schmiedefeld und Wittgendorf.
Kontaktdaten:
Herr Sven Sommer, Tel. 0170/5448413, E-Mail: sven_1802@yahoo.de
Folgende Probleme können außergerichtlich erledigt werden:
Bürgerliche Rechtsangelegenheiten
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Mietstreitigkeiten
- vermögensrechtliche Ansprüche
Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage
Der Sühneversuch ist vorgeschrieben bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.
Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Erledigung einer Strafsache bei Vergehen (§ 12 StGB) durch Übergabeverfügung
- wenn die Folgen der Tat und die Schuld des Täters gering sind,
- wenn eine außergerichtliche Erledigung der Sache zu erwarten ist und
- kein öffentliches Interesse an der Klageerhebung besteht.
Bei einer Einigung, ist das Ergebnis der Schlichtungsverhandlung ein Vergleich (freiwilliger Vertrag), der einem gerichtlichen Urteil gleichsteht und 30 Jahre lang vollstreckbar ist.
Unterstützt werden die Schiedspersonen kostenneutral durch die Stadt Saalfeld/Saale und den Bund Deutscher Schiedsmänner- und Schiedsfrauen e. V., der insbesondere die fachliche Aus- und Weiterbildung übernimmt.
03671 598-285
03671 598-143
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Ansprechpartner:
Frau Menger
03671 598-282
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Frau Männel
03671 598-285
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- z.B.: Gebührenbescheide
03671 598-326
03671 598-327
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Ansprechpartner:
Frau Nowak-Jaensch
03671 598-325
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» Benutzungsordnung bei Überlassung von Räumen in den Grund- und Regelschulen der Stadt Saalfeld/Saale an Mieter vom 8. November 2001
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Ansprechpartner:
Frau Dietzel
03671 598-325
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Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2020 die Entscheidung über die Kostenbeteiligung der Stadt Saalfeld/Saale an der Mittagessenversorgung in den Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale über das Schuljahr 2019/2020 hinaus beschlossen.
Auf schriftlichen Antrag gewährt die Stadt Saalfeld an Schultagen einen Zuschuss zur Schülerspeisung. Dieser wird für die Kinder gezahlt, die eine Grund- oder Regelschule in Trägerschaft der Stadt besuchen. Bei Bezug von ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der städtische Zuschuss ausgeschlossen. Für diese Familien besteht ein Anspruch auf das Bildungspaket der Bundesregierung (Antragsstellung beim zuständigen Landratsamt). Bei Bewilligung des städtischen Antrags beträgt der Zuschuss 0,69 Euro für das tägliche Mittagessen. Die Verrechnung erfolgt monatlich direkt mit dem Essenanbieter.
Die Antragstellung ist freiwillig. Geht der Antrag bis zum 15.07.2020 im Amt für Kindergarten, Schule und Hort, Markt 6 in Saalfeld ein, wird der Zuschuss in jedem Fall ab Beginn des neuen Schuljahres gewährt. Bei mehreren schulpflichtigen Kindern einer Familie ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Veränderungen, die nach der Satzung zum Wegfall des Anspruches führen, sind umgehend dem Amt für Kindergarten, Schule und Hort schriftlich mitzuteilen.
Die Bewilligung erfolgt für die Grund- bzw. Regelschulzeit des Kindes an einer Schule in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale. Somit muss nicht für jedes Schuljahr ein neuer Antrag gestellt werden. Der Stadtrat kann bei einer Verschlechterung der Haushaltslage erneut über den Zuschuss entscheiden.
» Satzung zur Kostenbeteiligung Mittagessenversorgung» Antrag Schülerspeisung
» Änderungsmeldung Schülerspeisung
03671 598-318
03671 598-380
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Ansprechpartner:
Herr Säuberlich
03671 598-315
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Kelzstraße 27
Telefon: 03671 2017