HOMELEBEN IN SAALFELDBildungSchulbildung ∎ Informationen zur Anmeldung in den Regelschulen

Schulaufnahme zum Schuljahr 2026/2027

Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport regelt die Anmeldefristen für eine Aufnahme in die Regelschulen in Thüringen.

Die Regularien der §§ 122 und 139a der Thüringer Schulordnung sind dabei für Regelschulen eines gemeinsamen Schulbezirkes wie in der Stadt Saalfeld/Saale wie folgt bindend:

„Zur Aufnahme in die Klassenstufe [...]  5 an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk [...]  wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben.“ 

Staatliche Regelschule „Geschwister Scholl“
Pfortenstraße 16, 07318 Saalfeld/Saale
http://www.rsscholl.de (Telefon: 03671- 525180)

Staatliche Regelschule „Albert Schweitzer“ Saalfeld-Gorndorf
Albert-Schweitzer-Straße 148, 07318 Saalfeld/Saale
https://rs-gorndorf.edupage.org (Telefon: 03671-641002)

Die rechtsgültigen Formulare zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der Schulen eingestellt. Alternativ können sich die Eltern zur Abholung der Formulare an die jeweilige Schule wenden.

Die Unterlagen sind von den Eltern vollständig ausgefüllt, mit den erforderlichen Anlagen versehen und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben bis spätestens 21.03.2026 der jeweiligen Schule zuzusenden bzw. in der Schule abzugeben.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Termin zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung im Vorfeld telefonisch vereinbart werden.

Der geltende gemeinsame Schulbezirk der zwei Staatlichen Regelschulen umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale einschließlich der Ortsteile Saalfeld-Stadt:

  • 01 Saalfeld
  • 02 Altsaalfeld
  • 03 Garnsdorf
  • 04 Graba
  • 05 Köditz
  • 06 Obernitz
  • 07 Remschütz
  • 08 Gorndorf
  • 09 Beulwitz (mit Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf)
  • 10 Arnsgereuth
  • 11 Saalfelder Höhe (mit Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda, Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf)
  • 12 Wittgendorf

Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der nächstgelegenen Regelschule vom Wohnsitz des Kindes.

Die Staatliche Regelschule „Lichtetal“, Lichtetalstraße 2, 98724 Neuhaus bildet für die Ortsteile

  • 13 Reichmannsdorf mit Gösselsdorf
  • 14 Schmiedefeld

zusammen mit den Ortsteilen Lichte und Piesau der Stadt Neuhaus einen separaten Schulbezirk.

Auch hier erhalten Sie die rechtsgültigen Formulare zum gegebenen Zeitpunkt über die Internetseite der Schule unter https://www.rs-lichtetal.de bzw. direkt in der Schule. Die Unterlagen sind bis zum 21.03.2026 der Schule zuzusenden oder in der Schule abzugeben (in Einzelfällen nach Vorabsprache auch später noch möglich).

Für die Schülerbeförderung gelten an den Staatlichen Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale grundsätzlich die Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Beförderung ist in der Regel notwendig für Schüler ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern. Der Schulweg ist der kürzeste, verkehrsübliche und sichere Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule.