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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 16.01.2025

Information zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Saalfeld/Saale


Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Bundesrecht erhoben. In Folge dessen hat der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern der Stadt Saalfeld/Saale (Hebesatzsatzung) und damit neue Hebesätze beschlossen. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wurde der Hebesatz auf 300 Prozent (bisher: 295) festgelegt und für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) auf 490 Prozent (bisher: 402). Damit kommt die Stadt der vom Gesetzgeber gewünschten Aufkommensneutralität nach.

  

„Der neue Hebesatz ist nötig, um die Grundsteuer-Reform in Saalfeld/Saale aufkommensneutral umzusetzen. Das bedeutet, dass die Stadt unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnimmt wie vor der Reform“, erläutert Bürgermeister Dr. Steffen Kania.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben in den letzten Tagen von der Stadt einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten.  Auf diesen ist die neu zu zahlende Grundsteuer ersichtlich. Zur Berechnung der Grundsteuerbescheide haben in den letzten Jahren alle Eigentümer neue Grundsteuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt Pößneck hat darauf aufbauend die Grundsteuerwerte berechnet und daraus ableitend die neuen Steuermessbeträge ermittelt. Die neuen Steuermessbeträge wurden der Stadt Saalfeld/Saale übermittelt, mit dem neuen Hebesatz multipliziert und ergeben die neue Grundsteuer ab 2025.

Bis jetzt wurde die Grundsteuer auf Basis von Grundstückswerten berechnet, die zuletzt 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) festgesetzt wurden. Das war nicht mehr zeitgemäß und teils unfair. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass dieses System geändert werden muss. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu machen.


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Ansprechpartner

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