Information zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Saalfeld/Saale

„Der neue Hebesatz ist nötig, um die Grundsteuer-Reform in Saalfeld/Saale aufkommensneutral umzusetzen. Das bedeutet, dass die Stadt unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnimmt wie vor der Reform“, erläutert Bürgermeister Dr. Steffen Kania.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben in den letzten Tagen von der Stadt einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Auf diesen ist die neu zu zahlende Grundsteuer ersichtlich. Zur Berechnung der Grundsteuerbescheide haben in den letzten Jahren alle Eigentümer neue Grundsteuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt Pößneck hat darauf aufbauend die Grundsteuerwerte berechnet und daraus ableitend die neuen Steuermessbeträge ermittelt. Die neuen Steuermessbeträge wurden der Stadt Saalfeld/Saale übermittelt, mit dem neuen Hebesatz multipliziert und ergeben die neue Grundsteuer ab 2025.
Bis jetzt wurde die Grundsteuer auf Basis von Grundstückswerten berechnet, die zuletzt 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) festgesetzt wurden. Das war nicht mehr zeitgemäß und teils unfair. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass dieses System geändert werden muss. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu machen.
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