Statement der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale zur SIcherungsmaßnahme am Gebäude Saalstraße 20

Zudem gibt es gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung die Verpflichtung, für Taubensicherheit im/am Objekt zu sorgen. Aus diesem Grund setzt der städtische Bauhof aktuell eine dreistufige Maßnahme um. Der erste Schritt, die Zugänge größtenteils zu verschließen, wurde umgesetzt. Darauhin kommt die 2. Stufe zur Umsetzung, d. h. aus dem Objekt werden die verbliebenen Tiere vertriebenen und alle Zugänge (auch noch verglaste Fenster) verschlossen. Nächste Woche wird dieser Maßnahmenteil wiederholt. Bei den Tauen handelt es sich um Wildtiere, für die kein Ausweichquartier zur Verfügung gestellt werden muss.
Nachdem die Verwaltung vermehrt Anfragen besorgter Tierfreunde erhalten hat, stellt diese nun heraus, dass dem Tierwohl Rechnung getragen wird. Das Gebäude ist aufgrund des Bauzustandes durch Dritte nicht betretbar. Die Vergrämungsmaßnahmen erfolgen unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes sowie entsprechender Handlungsempfehlungen. Die Tiere finden nach wie vor Ein- und Ausgänge im Gebäude. Der Innenraum wurde/wird durch städtische Mitarbeiter im Rahmen der Maßnahme kontrolliert. Die Verwaltung ist zudem im Austausch mit den zuständigen Fachbehörden sowie sonstig Fachkundigen.
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