Bürgerbeteiligung zum grundhaften Ausbau der Knochstraße

Auf der Homepage der Stadt Saalfeld/Saale sind >>>HIER<<< die beiden Planungsvarianten zur Einsichtnahme eingestellt. Die beiden Varianten stellen keine endgültige Planung dar, sondern sollen lediglich zur Diskussion und Lösungsfindung beitragen.
Hinweise und Meinungen zum Ausbau der Knochstraße können bis zum 27. Oktober 2024 bei der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale eingereicht werden: per Post an Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Tiefbauamt, Markt 1, 07318 Saalfeld oder per Mail an ideen@stadt-saalfeld.de
Am 10. Oktober um 16:00 Uhr findet zudem vor Ort ein Erörterungstermin statt. Treffpunkt: Kreuzung Helenenstraße.
Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung werden die eingegangenen Hinweise und Meinungen ausgewertet. Für Dezember ist eine Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale zu den Grundsätzen der weiteren Planungen vorgesehen.
Für Rückfragen steht der Leiter des Tiefbauamtes Herr Neumann unter Tel. 03671 / 598 351 zur Verfügung.
Bewertung der Knochstraße
Die Knochstraße ist die wichtigste Hauptverkehrsstraße im Bereich der Südstadt. Dies wird durch die Belegung von durchschnittlich 5.100 Fahrzeugen pro Tag unterstrichen. Trotz der entsprechend hohen Verkehrsbedeutung ist die Knochstraße jedoch die einzige Hauptverkehrsstraße in Saalfeld/Saale, die einen solch desolaten Bauzustand aufweist.
Hinweise zur Planung
Der Baubereich beginnt ab der Kreuzung Helenenstraße und endet nach der Kreuzung Tiefer Weg/ Reschwitzer Straße.
Der Baubereich bei beiden Varianten greift nicht weiter als bisher in Privateigentum ein. Einzige Ausnahme ist der Kreuzungsbereich Tiefer Weg/Reschwitzer Straße, hier kann die notwendige Verbesserung nur realisiert werden, indem private Teilflächen durch die Stadt Saalfeld/Saale gekauft werden. In diesem Bereich sind ebenfalls Umgestaltungen notwendig, um die Situation der Fußgänger zu verbessern.
Zusätzlich muss der Bereich Köditzbrunnen neu gebaut und die Verrohrung des Köditzbaches erneuert werden.
Hinweise zu Variante 1
Die Fahrbahnbreite von 7 m entspricht den umliegenden Hauptverkehrsstraßen (Knochstraße 1. Bauabschnitt, Sonneberger Straße, Pfortenstraße). Dieser Straßenquerschnitt hat sich über viele Jahre bewährt und ermöglicht ein kompromissvolles Miteinander.
Die Baumpflanzungen werden verteilt und können im Austausch zu den Parkplätzen auch verstärkt werden, ohne baulich in den Querschnitten etwas zu verändern.
Auf der Kreuzung Richterstraße muss eine Ampel zur sicheren Überquerung der Straße verbleiben.
In der Nähe des Köditzbrunnens werden die Bushaltestellen ausgebaut.
Hinweise zu Variante 2
Die Fahrbahnbreite von 7,50 m greift die Forderung der Radfahrer aus dem Jahr 2018 auf. Zur Steigerung des Fahrkomforts und für die Sicherheit des Radverkehrs ist auf jeder Fahrbahnseite ein 1,50 Meter breiter Radfahrstreifen vorgesehen. Durch zwischenzeitlich geänderte Festlegungen in der Straßenverkehrsordnung ist das Halten auf und vor dem Radfahrstreifen für alle Verkehrsteilnehmer verboten. Dies bezieht sich auch auf das Anhalten zum bloßen Aussteigen.
Auf Grund der zusätzlichen 50 cm Fahrbahnbreite gegenüber Variante 1 verringert sich die Breite der Nebenanlage und es können keine Parkplätze gebaut werden. Bäume können weiterhin in größerer Zahl gepflanzt werden, jedoch müssen die Baumscheiben teilweise begehbar abgedeckt werden.
Die Ampel an der Richterstraße und die Bushaltestellen im Bereich Köditzbrunnen entsprechen Variante 1.
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