Weichen gestellt für neuen Caravan- und Wohnmobilstellplatz in Saalfeld

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40a „Misch- und Sondergebiet Tourismus Bohnstraße-Kelzstraße“ wurde im November 2018 im Saalfelder Stadtrat beschlossen. Gleichzeitig wurde das seit 2012 laufende Vorgängerverfahren B-Plan Nr. 40 eingestellt. Dieser Bebauungsplan wies einen fast identischen Geltungsbereich auf, verfolgte jedoch andere Ziele. Ursprünglich war vorgesehen, auf der Mehrheit der Flächen Wohnungsbau zu realisieren. Die Ergebnisse der Altlastenuntersuchung zeigten jedoch, dass Teile des Bebauungsplangebietes nicht für die Errichtung von Wohngebäuden geeignet sind. Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40a löst dieses Problem, indem ein Caravan- und Wohnmobilstellplatz am betroffenen Ort festgesetzt wird. Er durchlief neben der frühzeitigen Beteiligung insgesamt drei Beteiligungsphasen.
Der Bebauungsplan wird nun für eine Dauer von bis zu 3 Monaten zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung kann der Bebauungsplan Nr. 40a bekannt gemacht werden und in Kraft treten.
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