Neuer Mietspiegel für Saalfeld

Für den aktuellen Mietspiegel erfolgte eine umfangreiche Datenerhebung. Berücksichtigt wurden dabei die üblichen Entgelte, die in Saalfeld für freifinanzierten Wohnraum vergleichbarer Größe und Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind.
Der Saalfelder Mietspiegel stellt einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB dar. Er setzt keine Mietpreise fest, sondern versteht sich als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Aus diesem Grund dient der Mietspiegel als mögliche Grundlage für die Vereinbarung der Miethöhe bei Neuvermietung und als Begründungsmittel bei Mieterhöhungen bis zur ortüblichen Vergleichsmiete.
Der neue Saalfelder Mietspiegel gilt ausschließlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus. Er gilt nicht für Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus, gewerblich und eigengenutzte Wohnungen, Wohnungen, die Teil eines Jugendwohn-, Studentenwohn-, Alten-/Pflege- oder sonstigen Heimes sind, Wohnungen, die lediglich kurzzeitig oder vorübergehend vermietet sind (z. B. Ferienwohnungen) und für Einzelzimmer, die Teil einer Wohnung sind.
Download Saalfelder Mietspiegel (gültig ab 1. Januar 2017)
Zudem kann der Mietspielgel auch in der Abteilung Wohngeld/Soziales (Markt 6) für 1,25 EUR als Druckwerk erworben oder kostenfrei via E-Mail: soziales@stadt-saalfeld.de angefordert werden. Bei Postversand ist die vorherige Überweisung von 2,50 EUR auf das Konto der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale erforderlich: KSK Saalfeld-Rudolstadt, IBAN DE82 8305 0303 0000 0000 60, BIC HELADEF1SAR, Verwendungszweck: Mietspiegel.
zurück zur Liste