Wahlbekanntmachung zur Landratswahl 2020
Am 28. Juni 2020 findet die Wahl des Landrates des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
Die Stadt Saalfeld/Saale bildet 14 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich in
SB |
Wahllokal |
barrierefrei |
1 |
Bildungszentrum Saalfeld, Käthe-Kollwitz-Straße 2 |
X |
2 |
Staatliche Grundschule "Marco Polo", Reinhardtstraße 24 |
X |
3 |
Dreifeldersporthalle „Grüne Mitte“ Saalfeld , Grüne Mitte 19 |
X |
4 |
TURNHALLE der Staatlichen Grundschule "Caspar Aquila", Aquilastraße 3 |
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5 |
Gerätehaus FFW Saalfeld-Mitte, Beulwitzer Straße 7 |
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6 |
Autohaus Renault Bohr, Kulmstraße 31 |
X |
7 |
TURNHALLE der Staatlichen Grundschule Gorndorf, |
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8 |
Staatliche Regelschule Gorndorf, Albert-Schweitzer-Straße 148 |
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9 |
Staatliches Gymnasium „Erasmus Reinhold“, Am Lerchenbühl 17 |
X |
10 |
Medizinische Fachschule Saalfeld, Pfortenstraße 42a |
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11 |
TURNHALLE der Staatlichen Grundschule Dittrichshütte, |
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12 |
Gerätehaus FFW Kleingeschwenda, Kleingeschwenda 88 |
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13 |
Museum „Rotschnabelnest“ Reichmannsdorf, Goldgräberstraße 93 |
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14 |
TURNHALLE der Staatlichen Grundschule Schmiedefeld, |
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind vier Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich in:
BW 1 |
Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Markt 6, großer Saal |
BW 2 |
Kultur- und Tagungszentrum Meininger Hof, Alte Freiheit 1 – Foyer |
BW 3 |
Kultur- und Tagungszentrum Meininger Hof, Alte Freiheit 1 – großer Saal |
BW 4 |
Kultur- und Tagungszentrum Meininger Hof, Alte Freiheit 1 – kleiner Saal |
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem 28. Juni 2020, um 15:00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 28. Juni 2020 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):
Die Ermittlung der Wahlergebnisse findet unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung statt.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 29. Juni 2020, von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Eine Ausnahme bildet der Stimmbezirk 6 (Autohaus Renault Bohr, Kulmstraße 31). Hier wird die Ermittlung des Wahlergebnisses am Montag, dem 29. Juni 2020, von 08:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Markt 1) fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Zum Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag (12. Juli 2020, 08:00 Uhr – 18:00 Uhr) eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
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