Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Handel“ OT Könitz/Birkigt
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Handel“ OT Könitz/Birkigt
Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn hat in seiner Sitzung am 09. April 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Handel“ OT Könitz/Birkigt beschlossen (Beschluss-Nr. PZV-MHU 520/01/2024). Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Nr. 09/24 vom 16.05.2024.
Gemäß § 3 (1) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung (Stand Oktober 2024) in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 im Internet unter https://unterwellenborn.de/gemeindeamt/downloads/bebauungs-und-erschliessungsplaene.html veröffentlicht und eingesehen werden kann.
Zeitgleich wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn, Ernst-Thälmann-Straße 19, Zimmer 214 während der Sprechzeiten:
- Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:45 Uhr
- Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:45 Uhr und
außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung unter Telefon 03671 673132 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 ist in der Übersichtskarte ersichtlich.
Innerhalb der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen können per E-Mail an poststelle@unterwellenborn.de oder schriftlich an Gemeinde Unterwellenborn Ernst-Thälmann-Str. 19 in 07333 Unterwellenborn übermittelt werden.
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