Anliegen von A bis Z
HOMESTADT & VERWALTUNGBürgeranliegen ∎ Anliegen A-Z

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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Stadtplanungsamt
03671 598-385
03671 598-167
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Ansprechpartner:
Herr Leiteritz
03671 598-386
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Herr Föhse
03671 598-387
Email schreiben...
Zuständiges Amt: » Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
03671 598-283
03671 598-280
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Ansprechpartner:
Herr Hüttl
03671 598-287
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Herr Wiegand
03671 598-277
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Zuständigkeit:
für alle Gemeinde-/ Kreis-/ und Landesstraßen innerhalb der Stadt Saalfeld/Saale und der dazugehörigen Ortsteile

Antragstellung:

  • bei teilweisen / halbseitigen Sperrungen mind. 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • bei Vollsperrungen mind. 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme; Einreichung eines Umleitungs- und Beschilderungsplanes notwendig
  • Einreichung eines Lageplanes der Informationen über die genaue Lage der Arbeitsstelle enthält, einschließlich der erforderlichen Abmessungen
» Antrag Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
» Antrag Verlängerung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Zuständiges Amt: » Stadtplanungsamt
03671 598-385
03671 598-167
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Ansprechpartner:
Herr Leiteritz
03671 598-386
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Zuständiges Amt: » Standesamt / Urkundenstelle
03671 598-281
03671 598-290
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Ansprechpartner:
Frau Gengnagel
03671 598-281
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Frau Lippert
03671 598-278
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und
Bürgerservice
Tel.: 03671 598-294
Fax: 03671 598-369
Bürgerservice
Markt 6
07318 Saalfeld/Saale
e-mail: buergerservice@stadt-saalfeld.de

Beglaubigungen von Geburts- oder Eheurkunden usw. werden nur vom Standesamt vorgenommen.

Benötigte Unterlagen: Originalbelege und Kopien

Gebühren:

Beglaubigung von Unterschriften

8,00 €

Beglaubigung von Abschriften o. Fotokopien  8,00 €
 - ab der 10. Seite je Seite

0,80 €

Zuständiges Amt: » Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Haus 1

Beauftragter für Menschen mit Behinderung

Aufgaben eines kommunalen Behindertenbeauftragten:

  • Teilnahme an Sitzungen des überregionalen Arbeitskreises der kommunalen Behindertenbeauftragten Thüringens
  • Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Landes Thüringen
  • Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.

Zu den Beratungsthemen gehört unter anderen:

  • Prüfung der Zuständigkeiten von Ämtern
  • Vermittlungsangebote, Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten, rechtlichen Fragen, in Fragen der Selbsthilfe, bei sozialen Problemen
  • Mithilfe bei Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden und Benachteiligungen
  • Mitarbeit in regionalen Gremien
  • Zusammenarbeit mit Institutionen, Verbänden und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen
  • Teilnahme an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen

Terminvereinbarungen bitte über behindertenbeauftragter@kreis-slf.de oder die Telefonnummer: 03671 823-201

 

Gesamt: 211