HOMESTADT & VERWALTUNGWahlenKommunalwahlen ∎ Landratswahl 2026

Wahl zum Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Wahlergebnis in der Stadt Saalfeld/Saale am 21.06.2026 (Stichwahl)

  • Wahlberechtigte: 23 615 (davon mit Wahlschein: 4 384)
  • Wähler: 12 071
  • Wahlbeteiligung: 51,1 %
  • Ungültige Stimmen: 105
  • Gültige Stimmen: 11 966, davon entfielen auf
  1. Benninghaus, Thomas (AfD): 4 632 Stimmen, 38,7 %
  2. Wolfram, Marko (SPD): 7 334 Stimmen, 61,3 %

Ergebnisse in den einzelnen Stimmbezirken

Wahlergebnis in der Stadt Saalfeld/Saale am 07.06.2026

  • Wahlberechtigte: 23 627 (davon mit Wahlschein: 3 773)
  • Wähler: 12 864
  • Wahlbeteiligung: 54,4 %
  • Ungültige Stimmen: 91
  • Gültige Stimmen: 12 773, davon entfielen auf:
  1. Benninghaus, Thomas (AfD): 4 502 Stimmen, 35,2 %
  2. Wolfram, Marko (SPD): 6 586 Stimmen, 51,6 %
  3. Wehr, Prof. Dr. Wolfgang: 1 685 Stimmen, 13,2 %

Ergebnisse in den einzelnen Stimmbezirken

Wahlbüro, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Am 7. Juni 2026 findet die Wahl des Landrates des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post zugestellt.

 Im Zeitraum vom 18. Mai 2026 bis 5. Juni 2026 ist das Wahlbüro des Bürgerservice‘ (Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Markt 6) für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (bis 22. Mai 2026) sowie die Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ohne Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Dienstag, Donnerstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch, Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie am 5. Juni 2026 bis 18:00 Uhr. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können mündlich oder schriftlich beantragt werden. Vom Wahlrecht kann bei der persönlichen Antragstellung im Bürgerservice sofort Gebrauch gemacht werden. Gleichfalls ist eine elektronische Antragstellung über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code, per E-Mail an wahlbuero@stadt-saalfeld.de oder via saalfeld.de möglich. Die technische Möglichkeit der Online-Beantragung von Wahlscheinen endet wegen Postlaufzeiten am 3. Juni 2026. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen weiterhin mündlich oder schriftlich bestenfalls direkt im Wahlbüro beantragt werden.

Der Zugang zum Wahlbüro erfolgt über den seitlichen Treppenhausanbau, der über den Durchgang zwischen Goldschmied Sieburg und Tabakhaus Bohr erreichbar ist. In der Außenstelle in Kleingeschwenda ist keine Wahl vor Ort möglich. Hier erfolgt lediglich die Annahme von Wahlscheinanträgen.

Ergänzung Stichwahl

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landratswahl entfallen auf die Bewerber Thomas Benninghaus 18.627 Stimmen (40,2 %), Marko Wolfram 21.864 Stimmen (47,1 %) und Prof. Dr. Wolfgang Wehr 5.888 Stimmen (12,7 %). Da kein Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte, findet gemäß ThürKWG am 21.06.2026, 08:00 Uhr – 18:00 Uhr eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerben statt, die die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben: Benninghaus und Wolfram.

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Wahlberechtigte erhalten auf Antrag auch für die Stichwahl einen Wahlschein. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 19. Juni 2026, bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Bürgerservice, Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale schriftlich oder mündlich in der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Markt 6, Erdgeschoss, Bürgerservice, 07318 Saalfeld/Saale während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr | Dienstag, Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr | Mittwoch, Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr) beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Fernschreiben, Telefax (03671/598369), E-Mail (wahlbuero@stadt-saalfeld.de) oder elektronische Antragstellung als gewahrt. Die Briefwahlunterlagen (mit der Möglichkeit der Stimmvergabe vor Ort) werden ab 11.06.2026 ausgehändigt.

Wähler, die bereits einen Wahlschein für den 1. Wahlgang beantragt hatten und im Wege der Briefwahl gewählt haben, erhalten von Amts wegen auch für die Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen und können somit nicht an der Urnenwahl teilnehmen.