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Aktuell kommt es wieder häufiger vor, dass Entsorgungsunternehmen Wertstoffe und Restmüll nicht abfahren konnten, weil unzulässig geparkte Fahrzeuge die Zufahrt behinderten.
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∎ AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 07.11.2023
Halteverbote haben einen Sinn
Das Ordnungsamt mahnt daher alle Verkehrsteilnehmer, die bestehenden Haltverbote zu beachten. Das Parken ist – neben den durch Beschilderung gekennzeichneten Bereichen – auch bis zu fünf Meter vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen, in scharfen Kurven und an engen Stellen, d. h. wenn die verbleibende Restbreite weniger als drei Meter beträgt, unzulässig.
„Unzulässiges Parken an engen Stellen und in Abbiegeradien behindert nicht nur die stadttechnische Ver- und Entsorgung. Es stellt auch den Winterdienst vor Probleme und es kann lebenswichtige Minuten kosten, wenn die die Fahrzeuge von Rettungsdienst und Feuerwehr im Einsatz behindert werden“, beschreibt Theresa Melle, Leiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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