Stadt Saalfeld/Saale informiert zur letzten Stadtratssitzung in 2023
Zum einen wurde die Jahresrechnung 2022 festgestellt und auf deren Grundlage dem Bürgermeister und der Ersten Beigeordneten die Entlastung erteilt. Für das Jahr 2024 konnte bereits ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Er soll im Februar 2024 vom Stadtrat beschlossen werden. Zudem beschloss der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 40b „Caravan- und Wohnmobilstellplatz Bohnstraße“ als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist die Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan in Kraft treten kann. Die Satzung wird bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Anzeige gebracht, geprüft und, wenn keine Einwände erhoben werden, anschließend bekannt gemacht. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans kann die Entwicklung des Caravan- und Wohnmobilstellplatzes in der Bohnstraße durch die Helmut KNAUS KG beginnen.
Saalfelder Beteiligungsbudget
Auch das sogenannte Saalfelder Beteiligungsbudget wurde vom Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschlossen. Demnach sollen die Einwohnerinnen und Einwohner jährlich an der Gestaltung des Haushaltes beteiligt werden durch Bereitstellung eines gesonderten Budgets in Höhe von jährlich max. 50.000 Euro. Finanziert mit Mitteln aus den Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ist das Saalfelder Beteiligungsbudget ein kommunaler Beitrag zu Klimaschutz, Klimaneutralität und Klimaanpassung.
Starten wird das Projekt im kommenden Jahr 2024. Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden dann aufgerufen, Vorschläge über Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung, Maßnahmen zum Klimaschutz, Minderung von Treibhausgasemissionen sowie Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels einzureichen. Die eingegangenen Vorschläge werden durch die Verwaltung geprüft und mit der Positivliste des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz abgeglichen. Die Vorschläge, die in das Beteiligungsbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah umgesetzt werden. Die Umsetzung setzt die Zahlung der Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gemäß § 22f ThürFAG voraus.
zurück zur Liste
