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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 16.04.2024

Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses


... zur Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Saalfeld/Saale, Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Saalfeld/Saale, Wahl der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen Arnsgereuth, Beulwitz, Reichmannsdorf, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld und Wittgendorf am 26. Mai 2024

 

Am 23. April 2024 findet um 16:00 Uhr im großen Saal des Bürger- und Behördenhauses, Markt 6, 2. OG, 07318 Saalfeld/Saale die Sitzung des Wahlausschusses zur Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Saalfeld/Saale, Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Saalfeld/Saale, Wahl der Ortsteilbürgermeister sowie der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen Arnsgereuth, Beulwitz, Reichmannsdorf, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld und Wittgendorf statt.

Tagesordnung der Sitzung

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
  2. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Saalfeld/Saale und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Absatz 5 Nr. 1, § 17 Absatz 4, § 24 Absatz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG, § 22 Thüringer Kommunalwahlordnung – ThürKWO)
  3. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen zur Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Saalfeld/Saale und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Absatz 5 Nr. 1, § 17 Absatz 4 ThürKWG, § 22 ThürKWO)
  4. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen Arnsgereuth, Beulwitz, Reichmannsdorf, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld sowie Wittgendorf und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Absatz 5 Nr. 1, § 17 Absatz 4, § 24 Absatz 1, § 26 Absatz 1 ThürKWG, § 22 ThürKWO)
  5. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen Arnsgereuth, Beulwitz, Reichmannsdorf, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld sowie Wittgendorf und Beschlussfassung über ihre Zulassung (§ 4 Absatz 5 Nr. 1, § 17 Absatz 4 ThürKWG, § 22 ThürKWO, § 7 Absatz 4 Hauptsatzung der Stadt Saalfeld/Saale)
  6. Sonstiges

Ist eine nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge oder Listenverbindungen aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen (§ 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG) notwendig, findet die Sitzung des Wahlausschusses zur Behandlung dieses Gegenstandes am 30. April 2024 um 16:00 Uhr im großen Saal des Bürger- und Behördenhauses, Markt 6, 2. OG, 07318 Saalfeld/Saale statt.

Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.


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Ansprechpartner

Christopher Mielke

  03671 598-203     Email schreiben...
Daniela Jahn
03671 598-205     Email schreiben...