Laubentsorgung auf Gehwegen ist Pflicht der Anlieger
Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Saalfeld obliegt die Beseitigung und Entsorgung des Laubes den Grundstückseigentümern beziehungsweise deren Beauftragten. Dies betrifft die Gehwege einschließlich des Straßenrandes (Rinnstein) sowie die Öffnungen der Straßenkanäle (Gullys). Die Reinigung ist wöchentlich durchzuführen. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Tiefbaumt der Stadt Saalfeld/Saale weist aus gegebenem Anlass nachdrücklich darauf hin, dass „die Beseitigung und Entsorgung des Laubes von Gehwegen einschließlich des Straßenrandes (Rinnstein) sowie der Öffnung der Straßenkanäle (Gullys) wöchentliche Pflicht der Anlieger ist.“ Das Laub kann zum Wertstoffhof in der Industriestraße oder umliegende Ausweichstandorte gebracht werden.
AUSNAHME: Freiwilliger Einsatz der städtischen Kehrmaschine bei hohem Laubaufkommen
Um die Anwohner bei besonders hohem Laubanfall zusätzlich zu unterstützen, wird die Stadt Saalfeld/Saale in den Wochen 9. bis 13. November 2026 sowie 30. November bis 4. Dezember 2026 in ausgewählten Straßen das Laub im Rahmen einer freiwilligen Leistung durch die Kehrmaschine aufnehmen und entsorgen.
Für die betroffenen Anwohner bedeutet dies: Bitte keine Laubsäcke an den Straßenrand stellen. Stattdessen ist das Laub am jeweiligen Abholtag bis spätestens 7:00 Uhr an den Straßenrand zu kehren, damit es von der Kehrmaschine aufgenommen werden kann.
„Diese Reinigung ist erforderlich, damit die Sinkkästen frei bleiben und bei starken Regenfällen auch im Herbst das Oberflächenwasser problemlos ablaufen kann. Eine Gebühr wird für diese Reinigung nicht erhoben, da die zusätzliche Straßenreinigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Verkehrssicherheit dient“, erläutert Tiefbauamtsleiter Uwe Neumann.
Die freiwillige Unterstützung erfolgt in folgenden Straßen und Bereichen:
Alter Markt
Am Watzenbach (Graba)
An der Politz
Aquilastraße
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße
Dorfanger Remschütz
Eichendorffstraße
Friedhofstraße (unterer Teil)
Geschwister-Scholl-Straße (Gasthaus) sowie Kreuzung J.-Korczak-Straße in Obernitz
Grobestraße (große Linde, Ecke Kircherstraße)
Grünhain
Herderstraße
Käthe-Kollwitz-Straße
Kapellenstraße (nur Dorfplatz)
Kelzstraße
Köditzgasse
Lachenstraße
Melanchthonstraße
Pfortenstraße
Puschkinstraße (Nebenweg gegenüber dem Puschkinpark)
Sonneberger Straße
Untere Dorfstraße (Garnsdorf)
Unterm Kitzerstein
Zum Eckardtsanger (entlang Viehtreibe)
Zum Turnplatz
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Kehrmaschinenreinigung ausdrücklich um eine freiwillige zusätzliche Unterstützung handelt. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Reinigung und Entsorgung des Laubes bleibt gemäß Straßenreinigungssatzung bei den Eigentümern und Besitzern.
Kontakt:
Stadtverwaltung Saalfeld/Saale
SG Grünflächen
Lukas Nagat
stadtoekologie@stadt-saalfeld.de
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