ZWA Saalfeld-Rudolstadt informiert über Fäkalentsorgung im März
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Saalfeld-Rudolstadt informiert.
Die Fäkalentsorgung findet wie folgt statt:
Eyba 12.-14.03.2025
Reschwitz 17.-21.03.2025
Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.
Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2025 können der Homepage entnommen werden: www.zwa-slf-ru.de/service/entsorungstermine
Witterungsbedingte Änderungen behält sich der ZWA vor. Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, werden um rechtzeitige Vereinbarung eines gesonderten Temins für die letzte Entleerung gebeten. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch für zusätzlich notwendige Entsorgungen. Grundstückseigentümer mit einer vollbiologischen Kläranlage müssen die in Absprache mit der Wartungsfirma notwendige Leerung ebenfalls gesondert anmelden.
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