Stadt Saalfeld/Saale und Landkreis Sonneberg bilden schulträgerübergreifenden Schulbezirk
Damit können Schüler aus Schmiedefeld und Reichmannsdorf ohne Gastschulantrag die Regelschule in Lichte besuchen, Schüler aus Lichte und Piesau die Grundschule Schmiedefeld. Die Festlegung trägt zum einen zum Erhalt der beiden Schulen bei, die ohne die zusätzlichen Schüler aus dem jeweils anderen Landkreis gefährdet wären, zum anderen wird vermieden, dass Schüler teils erheblich weitere Schulwege in andere Schulen zurücklegen müssten.
Mit der Gemeindeneugliederung im Jahr 2019 übernahm der Landkreis Sonneberg die Schulträgerschaft der Staatlichen Regelschule „Lichtetal“ Lichte und die Stadt Saalfeld/Saale die Schulträgerschaft für die Staatliche Grundschule Schmiedefeld. Das hatte für die jeweiligen Schulpflichtigen, deren Wohnsitz nun außerhalb des Gebietes des Trägers der jeweiligen Schule lag, zur Folge, einen Gastschulantrag stellen zu müssen. Um den Schülern aus diesem Gebiet jedoch auch weiterhin einen unkomplizierten Zugang ohne Gastschulantrag zu den beiden Schulen zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit jährlich Ausnahmegenehmigungen für schulträgerübergreifende Schulbezirke beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Mit der Vereinbarung werden diese schulträgerübergreifenden Schulbezirke für die beiden Schulen verbindlich und rechtskonform geregelt. Die jährliche Beantragung einer Ausnahmegenehmigung entfällt damit.
Die Vereinbarung wurde zwischen dem Amt für Kindergarten, Schule und Hort der Stadt Saalfeld/Saale und dem Schulverwaltungsamt des Landkreises Sonneberg abgestimmt und das Einvernehmen des für das Schulwesen zuständigen Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erteilt.
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