zurück zur Liste
Als Reaktion auf die von Dauerparkern verursachten Probleme auf den Parkplätzen am Freibad und am Bergfried-Park hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Saalfeld/Saale am 1. April 2025 die folgenden verkehrsrechtlichen Anordnungen getroffen:
zurück zur Liste
∎ AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 07.04.2025
Parkzeitbegrenzung auf Parkplätzen am Freibad und Bergfried-Park
Auf den, am Tiefen Weg gelegenen, Parkplätzen des Freibades und des Bergfried-Parks, ist das Parken künftig in der Zeit von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr verboten. Auf dem Parkstreifen am Südeingang des Bergfried-Geländes (zum Fuchsturm) gilt fortan eine Höchstparkdauer von drei Stunden, die mit eingelegter Parkscheibe nachzuweisen ist.
Die Maßnahmen sind geboten, um die Verfügbarkeit der Parkplätze für die Freibad- und die Bergfried-Park-Besucher sicherzustellen. Die Aufstellung der Beschilderung durch den städtischen Bauhof erfolgt in Kürze. Kontrollen des Ordnungsamtes sind zu erwarten.
zurück zur Liste
