Stadtrat beschließt Teilsicherung 3 für das Klubhaus der Jugend
In seiner Sitzung am 1. Juli 2026 hat der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale die Durchführung der Maßnahme „Klubhaus der Jugend – Teilsicherung 3“ beschlossen.
Bürgermeister Steffen Kania betont die Bedeutung der Entscheidung: „Die Sanierung des Klubhauses wird viele Jahre in Anspruch nehmen. Jetzt ist die Basis zu tun, denn es geht um die Sicherung des Hauses, in welchem 120 Räume mit gemischter Nutzung existieren.“
Der Beschluss bildet die Grundlage dafür, dass noch im Jahr 2026 die Planungsleistungen ausgeschrieben, Bauleistungen vergeben und die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden können. Die bauliche Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Auch die Erste Beigeordnete Bettina Fiedler bewertet den Beschluss positiv: „Für mich handelt es sich um einen sehr erfreulichen Beschluss vor allem mit Hintergrund des finanziellen Aspektes. Die Stadt Saalfeld/Saale konnte Fördermittel akquirieren, sodass die Maßnahme zu 100 Prozent gefördert wird und kein Eigenanteil seitens der Stadt geleistet werden muss.“
Der Stadtrat beschloss die Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 550.425,21 Euro. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung der Gesamtsanierung auszuschreiben.
Das Klubhaus der Jugend ist ein städtebaulich und sozial bedeutendes Gebäude am Eingang zur historischen Saalfelder Altstadt. Jahrzehntelange bauliche Veränderungen, unterschiedliche Nutzungen sowie fehlende Sanierungsmaßnahmen haben die Bausubstanz erheblich beeinträchtigt. Insbesondere der in der DDR-Zeit errichtete Vorbau weist erhebliche bautechnische Mängel auf und hat zu statischen Problemen sowie Feuchtigkeitsschäden geführt.
Mit der Teilsicherung 3 soll die historische Bausubstanz dauerhaft gesichert und die Voraussetzung für die spätere Gesamtsanierung geschaffen werden. Geplant sind unter anderem der Rückbau des schadhaften Vorbaus, die Wiederherstellung der ursprünglichen Gebäudekontur einschließlich eines historischen Zugangs zum Saal sowie umfangreiche statische Sicherungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden die Kelleraußenwände trockengelegt, tragende Bauteile stabilisiert und der Gebäudeteil am Treppenhaus A statisch gesichert.
Die Maßnahme dient ausschließlich der Sicherung und dem Erhalt des Gebäudes. Eine Modernisierung oder Umnutzung ist nicht Bestandteil dieses Bauabschnitts. Parallel werden die planerischen Grundlagen für die spätere Gesamtsanierung geschaffen, um eine wirtschaftliche und technisch sinnvolle Umsetzung in mehreren Bauabschnitten vorzubereiten.
Die Gesamtkosten der Sicherungsmaßnahme belaufen sich auf 550.425,21 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig über Fördermittel der Städtebauförderung, sodass für die Stadt Saalfeld/Saale kein Eigenanteil entsteht. Die entsprechenden Förderbescheide liegen bereits vor.
zurück zur Liste
