Laubentsorgung auf öffentlichen Gehwegen ist Bürgerpflicht
Die Beräumung des Laubes obliegt gemäß der „Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Saalfeld“ den Grundstückseigentümern bzw. deren Beauftragten. Verstöße gegen die Satzung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße geahndet werden.
Das Tiefbaumt weist aus gegebenem Anlass nachdrücklich darauf hin, dass „die Beseitigung und Entsorgung des Laubes von Gehwegen einschließlich des Straßenrandes (Rinnstein) sowie der Öffnung der Straßenkanäle (Gullys) wöchentliche Pflicht der Anlieger ist.“ Das Laub kann zum Wertstoffhof in der Industriestraße oder umliegende Ausweichstandorte gebracht werden.
AUSNAHME: Einsatz der Kehrmaschine bei hohem Laubaufkommen
Die Stadt Saalfeld/Saale wird in den Wochen vom 03.11. - 07.11. sowie vom 01.12. - 05.12.2025 als freiwillige Leistung in Straßen mit sehr großem Laubanfall das Laub einsaugen und entsorgen. Aus diesem Grund sind Bürger angehalten, keine Säcke an den Straßenrand zu stellen, sondern das Laub an den Straßenrand zu kehren.
„Diese Reinigung ist erforderlich, damit die Sinkkästen frei bleiben und bei starken Regenfällen das Oberflächenwasser auch im Herbst problemlos ablaufen kann. Eine Gebühr wird für diese Reinigung nicht anfallen, da diese zusätzliche Straßenreinigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Verkehrssicherheit dient“, erläutert Tiefbauamtsleiter Uwe Neumann.
Die Anwohner der nachfolgend aufgelisteten Straßen sind aufgerufen, an dem genannten Termin das Laub bis 7:00 Uhr an den Straßenrand zu kehren, sodass es von der Kehrmaschine aufgenommen werden kann:
Albert-Schweitzer-Straße (Bereich Regelschule) | An der Politz | Lachenstraße | Aquilastraße | Alter Markt | Puschkinstraße (Nebenweg ggü. Puschkinpark) | Käthe-Kollwitz-Straße | Köditzgasse | Dr.-Wilhelm-Külz-Straße | Eichendorffstraße | Melanchthonstraße | Sonneberger Straße | Pfortenstraße | Herderstraße | Untere Dorfstraße (Garnsdorf) | Grobestraße (große Linde Ecke Kircherstraße) | Friedhofstraße (unterer Teil) | Grünhain | Unterm Kitzerstein | Zum Eckardtsanger (entlang Viehtreibe) | Zum Turnplatz I Kelzstraße | Am Watzenbach I Dorfanger Remschütz | Kapellenstraße (Dorfplatz) | Geschwister-Scholl-Straße (Schule + Gasthaus)
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine freiwillige Unterstützung. Grundsätzlich sind gemäß Straßenreinigungssatzung, wie eingangs erwähnt, die Eigentümer und Besitzer zur Reinigung und Entsorgung verpflichtet. Die Stadtverwaltung dankt für Ihre Mithilfe.
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