ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Gera Gera, 23.03.2015
Burgstraße 5
07545 Gera
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
in den Gemarkungen Arnsgereuth, Bernsdorf, Eyba und Witzendorf,
Landkreis Saalfeld- Rudolstadt
EINLADUNG
der Grundstücks-, Gebäude- und Anlageneigentümer sowie der Erbbauberechtigten
zur Aufklärungsversammlung
Es ist beabsichtigt in den Gemarkungen Arnsgereuth, Bernsdorf, Eyba und Witzendorf
ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 (1) Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), einzuleiten.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll die in der Flurstücksliste ersichtlichen Grundstücke
(Anlage 1) umfassen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des
Flurbereinigungsverfahrens zweckmäßig ist.
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude
und Anlagen sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden
hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG
zu einer
Aufklärungsversammlung
eingeladen, die am Montag, den
11. Mai 2015, 19.00 Uhr, im Hotel Goldberg, Ortsteil Arnsgereuth,
Am Goldberg 1 in 07318 Saalfeld
stattfindet.
In dieser Versammlung wird das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera
(Flurbereinigungsbehörde) die Grundstücks-, Gebäude- und Anlageneigentümer sowie
die Erbbauberechtigten eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die
Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten
unterrichten.
im Auftrag
Dölle
Gruppenleiter Bodenordnung
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