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Gemeindegebietsreform und das Aus für "Kragengemeinden"?


Am 14. September erörterte Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, vor gut 80 Gemeindevertretern des Landeskreises die Ideen der Landesregierung zur Gebietsreform und den Änderungen im kommunalen Finanzausgleich. Nach einem Blick in die Strukturgeschichte des Freistaats referierte er über die Ausgangsbedingungen der Gebiets-, Funktional- und Strukturreformen: u. a. gesunkene Bundeszuweisungen und EU-Förderprogramme sowie demografischer Wandel („weniger Menschen bedeuten weniger Einnahmen“).

Zur Zeitschiene der Gebietsreform verwies er zunächst auf den 22. September. In einem Leitbild werden die Korridore für die zukünftigen Größen von Landkreisen (130 000 bis 230 000 Einwohner in 2035) und Gemeinden (6 000 bis 8 000 Einwohner in 2035) veröffentlicht, die bis Ende 2015 in Regionalkonferenzen diskutiert werden, bevor Mitte 2016 ein Vorschaltgesetz die endgültigen Rahmenbedingungen absteckt. Für Gemeinden gibt es eine Freiwilligkeitsphase.

Der Vergangenheit werden dann auch die Verwaltungsgemeinschaften angehören, die in Land- oder Einheitsgemeinden aufgehen. Zudem soll die kommunale Gemeinschaftsarbeit intensiviert und Bürgerservicebüros eingerichtet werden. Erhalten bleiben sollen auch nach der Gebietsreform insbesondere Bürgernähe und bürgerschaftliche Beteiligung.

In der anschließenden Gesprächsrunde erteilte Götze der Bildung von sog. Kragengemeinden eine deutliche Absage: „Die werden nicht mehr genehmigt. Da läuft etwas schief, wenn Städte Bedarfszuweisungen beantragen und es den umliegenden Gemeinden gut geht.“

Die Veranstaltung moderierte Dr. Gerhard Botz vom Kommunalen Bildungswerk Thüringen (KBWT).


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