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∎ AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 14.09.2017

Aktuelle Diskussion zu einem an einer Saalfelder Schule beschäftigten Erzieher


PRESSEERKLÄRUNG

In den klassischen wie sozialen Medien wird derzeit über einen Erzieher diskutiert, der an einer Saalfelder Grundschule tätig war. Dabei werden insbesondere die Grundlagen der damaligen Einstellung bei der Stadt Saalfeld/Saale öffentlich erörtert.

Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Stadt nur mit Einschränkungen zur Aufklärung der Öffentlichkeit beitragen. Insbesondere die Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes geben diesen Rahmen vor. Aussagen zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen einer Person, wie z. B. Daten aus der Personalakte, sind dementsprechend gerade nicht möglich. Deshalb gibt die Stadt an Dritte in Bezug auf frühere oder aktuelle Beschäftigte der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale aus datenschutzrechtlichen Gründen keine darauf gerichteten Auskünfte.

Als Erzieher wurde(!) seitens der Stadt nur eingestellt, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen im Rahmen der Bestenauslese (Beurteilung der fachlichen Eignung, Befähigung und Leistung) nachweist und ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis vorlegt. Diese Anforderungen haben alle im Rahmen des Projektes zur Kommunalisierung der Grundschulhorte eingestellten Erzieher, auch die von der Diskussion betroffene Person, erfüllt. Zudem ergaben sich aus dem Lebenslauf dieser Person keine offensichtlichen Lücken, die auf eine besondere Vergangenheit schließen lassen konnten.

Dessen ungeachtet ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 51 Bundeszentral-registergesetz eine Tat und eine Verurteilung einer betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden darf, wenn die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden ist.

Insoweit sind Spekulationen, die die Einstellung speziell auf Grund eines nicht eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses betreffen, zurückzuweisen.

Die allgemeine und pauschale Aussage, dass einzelne Stadtratsmitglieder über den Sachverhalt zur Verschwiegenheit verpflichtet worden sind, kann für sich allein nicht stehengelassen werden, da sich die im Raum stehende Verschwiegenheitserklärung lediglich auf die personenbezogene Daten der zur Rede stehenden Person beschränkt. Die datenschutzrechtlichen Gründe hierfür wurden eingangs erläutert.

Abschließend ist anzumerken, dass im Übrigen alle Erzieher der städtischen Grundschulen auf Grund einer geänderten gesetzlichen Regelung über die Hortbetreuung nicht mehr bei der Stadt sondern beim Freistaat Thüringen beschäftigt sind. Per 1. August 2016 wurde das städtische Erzieherpersonal mit Auslaufen des Projektes zur Kommunalisierung der Grundschulhorte mit allen geforderten Unterlagen an das Staatliche Schulamt Südthüringen übergeben. Ergänzend wird daher auf die aktuellen Presseerklärungen des Staatlichen Schulamtes Südthüringen verwiesen.


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Ansprechpartner

Christopher Mielke

  03671 598-203     Email schreiben...
Daniela Jahn
03671 598-205     Email schreiben...