2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap. Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich.
Seit 24. Januar 2018 läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Der Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Um eine möglichst breite Beteiligung zu erhalten, bittet das Eisenbahn-Bundesamt ausdrücklich um die Weiterleitung dieser Information. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung erstellt, welcher unter den nachfolgenden Links abrufbar ist: Flyer-Lärmaktionsplanung
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Die erste Phase wurde vom 30. Juni bis zum 25. August durchgeführt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet auch zur kommenden zweiten Phase eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann ab dem 24. Januar 2018 über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an die oben genannte Adresse richten.
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