Online-Wahlscheinantrag erst ab dem 3. Mai möglich
Saalfeld. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. Mai 2019 (2. Tag vor der Wahl), bis 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Bürgerservice, Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale schriftlich oder mündlich in der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Markt 6, Erdgeschoss, Bürgerservice, 07318 Saalfeld/Saale während allgemeinen Öffnungszeiten
Montag von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr,
Mittwoch, Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr,
Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
beantragt werden. Die Möglichkeit zur Online-Beantragung wird es erst ab 3. Mai über die Internetseite saalfeld.de geben, da das ThürKWG erst ab diesem Zeitpunkt eine Bearbeitung der Anträge zulässt.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax (03671/598369), E-Mail (wahlbuero@stadt-saalfeld.de) oder elektronische Antragstellung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 25. Mai 2019 (ein Tag vor der Wahl), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
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