Schrittweise Öffnung der städtischen Sportstätten für den Individualsport
Saalfeld. Der Freistaat Thüringen lockert ab sofort die verhängten Maßnahmen im Sport. In der Stadt Saalfeld/Saale wird die Öffnung folgender städtischen Eirichtungen unter freiem Himmel unter Verantwortung folgender Vereine ermöglicht:
- Tennisplatz Bergfried (TC Saalfeld e.V.)
- Tennisplatz Körnerstraße (MTV Saalfeld e.V.)
- Sportschießen, Anlage Am Kreller (Schützenverein Beulwitz e.V.)
- Sportschützen, Schießplatz Kapellenstraße (Priv. Schützengesellschaft e.V.), die Schießhalle bleibt geschlossen
- Casting Sportler, Anlage Am Weidig, (Casting Sport Club Saalfeld e.V.)
- Leichtathleten, Stadion Saalewiesen, (Leichtathletikverein e.V.); außer Hoch – und Stabhochsprung
Die Freizeit- und Sportanlage Eckardtsanger bleibt aufgrund der Nutzungsmischung und der geltenden Verordnung bis auf weiteres geschlossen.
Voraussetzung für die Öffnung der Einrichtungen ist eine Verpflichtungserklärung der betreffenden Vereine, welche unbedingt folgende Punkte enthalten muss:
- Die Abgabe eines Hygienekonzeptes zzgl. der Darstellung, wie die erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden können.
- Die Führung einer fortlaufenden Tagesliste, in der die Nutzer und deren Kontaktdaten dokumentiert sind. Ein Tagesverantwortlicher wird eingetragen und trägt die Verantwortung für die Eintragung. Diese Liste dient ausschließlich der möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten.
- Verpflichtung zur Einhaltung der Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
- Die Benennung eines Corona-Verantwortlichen des Vereins ist erforderlich.Der Corona-Verantwortliche des Vereins kann Aufgaben wie die Führung von Tageslisten, Einhaltung des Hygienekonzeptes und der Abstandsregelungen an andere Verantwortliche tageweise delegieren. Diese Verantwortlichen müssen auf der Tagesliste ersichtlich sein.
- Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen.
- Die Ausreichung von Speisen und Getränken und die Durchführung von geselligem Zusammensein wie z.B. Grillen oder Feierlichkeiten sind nicht erlaubt.
Die Genehmigung der Öffnung wird durch die Stadtverwaltung Saalfeld nach der Vorlage der vollständigen Unterlagen schnellstmöglich erteilt. Einzureichen sind die Unterlagen postalisch Stadt Saalfeld/Saale, Amt für Jugend, Sport, Soziales, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale oder per Mail an sportabteilung@stadt-saalfeld.de
Die Berechtigung zur unangemeldeten Kontrolle durch städtische Mitarbeiter besteht. Bei Verstößen kann die Genehmigung der Öffnung durch die Stadtverwaltung Saalfeld rückgängig gemacht werden.
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