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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 03.05.2020

Änderungen der Coronavirus-Verordnung treten am Montag in Kraft


In Thüringen tritt am 4. Mai eine Änderungsverordnung zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft. Damit wird der Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 30. April umgesetzt.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: "... Ab Montag können weitere Branchen in Thüringen wieder öffnen, Voraussetzung ist immer die Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte. Am meisten freue ich mich über die Öffnung der Spielplätze. Gerade Kinder mussten in den letzten Wochen sehr viele Einschränkungen akzeptieren."

Die wichtigsten Punkte der Änderungsverordnung im Überblick:

Nach wie vor gilt:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten
  • Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten

Neue Regelungen:

  • An Gottesdiensten und sonstigen religiösen Zusammenkünften können im Ausnahmefall in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen teilnehmen. Die Vorlage eines Hygiene- und Schutzkonzeptes ist erforderlich.
  • Trauerfeiern sind auch in geschlossenen Räumen gestattet.
  • Klarstellung, dass auch auf Mund-Nasen-Bedeckungen verfassungsfeindliche Kennzeichen verboten sind
  • Öffnung von Spielplätzen
  • Öffnung von Musik- und Jugendkunstschulen für Individualunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen bei entsprechenden Hygienekonzepten
  • Ermöglichung von Individualsport auf Freiluftanlagen
  • Streichung der 800m²-Regelung im Einzelhandel
  • Öffnung von Kosmetik- und Nagelstudios bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von Fußpflegeangeboten bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für Moped- und Motorradführerscheine bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von medizinischen Angeboten wie Physio- und Ergotherapien auch ohne medizinisches Attest/Rezept
  • Klarstellung, dass Seelsorgern Zutrittsrechte zu gewähren sind
  • Schrittweise Öffnung von Bildungseinrichtungen 

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Schutzkonzepten und Hygieneregeln grundlegend ist. Die Angebote können, müssen aber nicht öffnen. Eine Öffnung kann erst erfolgen, wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden können.

Weiterhin gelten die Regelung für dei Öffnung von folgenden Einrichtungen:

  • Bibliotheken
  • Geburtsvorbereitungskursen
  • Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf
  • Autohandel
  • Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel
  • Museen, Galerien und Ausstellungen
  • Beratungsstellen
  • Schulen für Abiturienten
  • Versammlungen in geschlossen Räumen (max. 30 Personen)
  • Versammlungen unter freiem Himmel (max. 50 Personen)
  • Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte (in geschlossene Räume max. 30 Pers., unter freiem Himmel max. 50 Personen)
  • Friseurbetriebe und Barbiergeschäfte
  • Schulen für weitere Abschlussklassen

3. Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit allen Änderungen

Am 3. April ist ein Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus veröffentlicht worden. Dieser wurde im Zuge der Anpassungen der Thüringer Verordnung ebenfalls aktualisiert. Die geänderte Fassung tritt am 8. April 2020 in Kraft:

Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus


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Ansprechpartner

Christopher Mielke

  03671 598-203     Email schreiben...
Daniela Jahn
03671 598-205     Email schreiben...