Neue Regelungen bei Schul- und Hortanmeldungen
Schulanmeldungen
Schulanmeldungen zur Einschulung finden künftig bereits 1 ½ Jahre vor dem Schulbeginn statt. Dazu geben die Eltern immer in der Zeit vom 02. bis 10. Mai die Anmeldungen ihrer Kinder für das übernächste Schuljahr in den Grundschulen ab. Neu aufgenommen wurde auch die Möglichkeit für die Eltern, zur Schulanmeldung die Erst- und Zweitwunschschule für ihr Kind zu vermerken. Abgegeben wird die Anmeldung ausschließlich in der Erstwunschschule. So können bürokratische Umwege vermieden werden und die Eltern erhalten nach Entscheidung des Schulleiters entsprechend der Schulkapazitäten eine Information. Aktuelle Informationen zur Organisation der jährlichen Schulanmeldung sind den Internetseiten der Grundschulen zu entnehmen.
Hortanmeldung
Die Formulare zur Hortanmeldung erhalten die Eltern für die Saalfelder Grundschulen künftig immer über ihre Schule. Dort werden sie jeweils bis zum 30. April für das kommende Schuljahr vollständig ausgefüllt, unterschrieben und für die Schule einsehbar auch wieder abgegeben. Für Ermäßigungsanträge können die Eltern entsprechende Unterlagen zusätzlich in einem verschlossenen Umschlag mit einreichen.
Mit dieser Regelung werden den Eltern zusätzliche Behördengänge erspart. Eine direkte Kommunikation zwischen Eltern und Schulhort ist für beide Seiten von Vorteil.
Für telefonische Rückfragen steht das Amt für Kindergarten, Schule und Hort der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale jederzeit gern zur Verfügung.
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