Erstattung der Hortgebühren für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale
Eltern wird durch die Corona-Pandemie viel abverlangt. Ab der kommenden Woche sind die Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erneut geschlossen. Das Amt für Kindergarten, Schule und Hort der Stadt Saalfeld arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Rückerstattung der Hortgebühren für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale für die Monate Januar und Februar.
Der Thüringer Landtag hatte am 23. März 2021 das Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürErstSchKiG) beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem eine Regelung zur Aussetzung der Elternbeteiligung an den Hortgebühren für die Zeit der Schließung der jeweiligen Einrichtungen während der Corona-Pandemie im Zeitraum 01.01. - 31.12.2021. Sind Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen, werden die Eltern für diesen Monat nicht an den Hortgebühren beteiligt.
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