Lockerungen für Schulen, Kindergärten und Handel möglich
Ab Freitag, dem 21. Mai, sind laut „Bundesnotbremsegesetz“ erste Lockerungen für Schulen, Kindergärten und Einzelhandel im Landkreis möglich.
Liegt die Inzidenz im Landkreis fünf Werktage in Folge unter dem entscheidenden Werten von 165 bzw. 150, sind am übernächsten Tag – das ist am Freitag - Lockerungen vorgesehen. Die Entscheidungshoheit zur Öffnung der Schulen und Kindergärten liegt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – mit dieser wird am Donnerstag gerechnet. An den Schulen darf wieder Wechselunterricht stattfinden, und ergänzend für die 1. bis 6. Klassen eine Notbetreuung. Die betroffenen Eltern bzw. Schüler werden von den Schulen über den Schulbetrieb informiert. „Auch die Schülerbeförderung ist einsatzbereit, nach dieser langen Durststrecke zählt jeder Tag Schule für unsere Kinder“, so Landrat Marko Wolfram.
Auch der Einzelhandel in der Region kann sich freuen, denn ab Freitag ist das so genannte „Click and Meet“ - das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung - möglich. Der Kunde benötigt ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis von Impfung bzw. Genesung. Der Händler ist verpflichtet, die Kundendaten zur Kontaktverfolgung aufzunehmen. Genesene mit Nachweis und Geimpfte benötigen keinen zusätzlichen Test.
„Das sind gute Nachrichten für unseren Landkreis, auf die wir alle lange gewartet haben. Ich bin zuversichtlich, dass sich der Trend fortsetzt, die Inzidenz weiter sinkt und wir bald noch mehr Normalität zurückbekommen“, so der Landrat.
Weitere Lockerungen sind erst ab einer Inzidenz von unter 100 über fünf Werktage in Folge möglich. Dann könnte unter anderem die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen.
Text: Carolin Dudkowiak (Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt)
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