Neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Saalfeld/Saale
Die Stadt Saalfeld/Saale hat die Richtlinie zur „Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Saalfeld/Saale" überarbeitet und angepasst. Die neue Förderrichtlinie wurde vom Stadtrat Saalfeld am 26. Mai 2021 beschlossen. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.
In der alten Richtlinie von 2001 sah die investive Förderung nur Baumaßnahmen vor. Dieser Punkt wurde nun erweitert bzw. angepasst. Eine nicht abschließende Aufzählung möglicher Investitionsmaßnahmen ist in der überarbeiteten Richtlinie eingefügt.
Förderfähige investive Vorhaben zum Zwecke der Jugendarbeit können demnach u.a. sein: Der Neubau, Um- und Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen, die technische Ausstattung von Einrichtungen, der Erwerb beweglichen Anlagevermögens, welches der Jugendarbeit dient, in besonders begründeten Fällen auch Vorhaben des Ankaufs bereits bebauter Grundstücke, wenn die vorhandenen Gebäude für die Jugendarbeit geeignet sind.
Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt, in der Regel trägt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 50 % mit. Voraussetzung ist die beiderseitige Einstellung in die Haushalte und deren Bestätigung durch den Stadtrat bzw. Kreistag.
Mit der Zuwendung muss die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein. Die Bildung in sich geschlossener und funktionsfähiger Bauabschnitte in Jahresscheiben ist zulässig. Vorhaben dürfen erst nach der Bewilligung der Zuwendung begonnen werden.
Gefördert werden zudem weiterhin anteilig Personal-, Sach- und Betriebskosten von Jugendklubs bzw. Jugendräumen sowie Projekte der Jugendarbeit, in denen z.B. Problemlagen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Saalfeld präventiv aufgegriffen werden bzw. die nachhaltige Verbindungen zwischen Jugendhilfe, Schule und Kommune schaffen.
zurück zur Liste
