Kinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger
Die Bundesregierung hat einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von 100 Euro/Kind im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022“ beschlossen. Mit diesem Programm sollen negative Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche gemildert werden. Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es, Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dabei zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes aufzuholen.
Familien, die im Monat August 2021 Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG oder Kinderzuschlag bekommen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch. Beziehen Familien ausschließlich Wohngeld, so können sie einen Antrag bei der Familienkasse stellen, um den Kinderfreizeitbonus zu erhalten.
Antragsformular: www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kinderfreizeitbonus_ba147062.pdf
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Wohngeldbescheid, der den Wohngeldbezug für den Monat August 2021 ausweist, dem Antrag beizufügen.
Allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus werden über eine gebührenfreie Service-Hotline beantwortet: 0800 4 5555 43
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