Wiedereinsetzen des Kurbeitrages ab 1. April 2022
Saalfelds Gäste können dann wieder das umfangreiche Kultur- und Freizeitangebot innerhalb des Stadtgebiets nutzen. Aus diesem Grund erfolgt die Erhebung des Kurbeitrages ab 1. April 2022.
Ab 1. April 2022 sind Gäste und Wohnungsgeber der Stadt neuerlich verpflichtet, den Regelungen der Kurbeitragssatzung (Melde-, Einzugs- und Abführungspflicht des Vermieters lt. §§ 11,12 der Satzung) nachzukommen. Vermieter müssen den Kurbeitrag erheben, Gästekarten auseichen und alle Übernachtungen erfassen und der Kurverwaltung melden. Details dazu auf saalfeld.de (LEBEN IN SAALFELD / Kultur | Freizeit / Kurbeitrag); Rückfragen an kurverwaltung@stadt-saalfeld.de oder 03671/598301.
Hintergrund
Der Stadtrat beschloss am 29. Januar 2020 die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Saalfeld/Saale (Kurbeitragssatzung), die zum 1. April 2020 in Kraft trat.
Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und damit einhergehender angeordneter Schließung von öffentlichen Einrichtungen, Verkaufsstellen, Gastronomie und Hotellerie in den bundeweiten Lockdowns in 2020 und starker Einschränkungen der kulturellen- und touristischen Angebote wegen behördlich geltender Zutrittsbedingungen (2G, 2 G+) in 2021 hatte der Bürgermeister und Stadtrat in den letzten beiden Jahren den Kurbeitrag zweimal ausgesetzt. Vom 17. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2021 und vom 16.12.2021 bis zum 31.03.2022 wurde kein Kurbeitrag erhoben.
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