3. Bauabschnitt der Sanierungsmaßnahmen an der B 85 in Saalfeld/Saale startet

Nach intensiven Gesprächen mit dem TLBV wurden gemeinsam einige Verbesserungen erreicht. Die Stadt Saalfeld/Saale möchte den Ablauf der Baumaßnahme, die unter Bauherrschaft des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr erfolgt, ausführlicher darstellen.
Der Bau erfolgt in vier Abschnitten, die jeweils vor Beginn des nächsten Abschnitts fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben werden.
Der Umleitungsverkehr Neuhaus - Unterwellenborn (aufgrund der Sperrung Hoheneiche - Reichmannsdorf) erfolgt über die Verbindung Ortsumfahrung B 281 - Abfahrt Eibischbrunnen - Pestalozzistraße - Kulmstraße, die Sperrung für LKW wird für die Bauzeit aufgehoben.
1. Bauabschnitt: 24.06. – 01.08.2024 Sperrung Kreuzungsbereich Gorndorf
Gorndorf - Zentrum
- Verbindung Zentrum Richtung Gorndorf ist über die Busspur möglich
- Verbindung Gorndorf Richtung Zentrum ist gesperrt => Erreichbarkeit ist über Geraer Straße - Unterwellenborn - Ortsumfahrung B 281- Abfahrt Eibischbrunnen - Pestalozzistraße - Kulmstraße oder Köditz gegeben
- der ÖPNV von Gorndorf ins Zentrum erfolgt über Unterwellenborn - hier sind geänderte Fahrzeiten zu beachten
Gorndorf - Ortsumfahrung
- Verbindung Gorndorf - Nordtangente / Unterwellenborn ist in beiden Richtungen gesperrt
Güterbahnhof
- Zufahrt zum Bahnhof ist nur aus Richtung Zentrum möglich
- Ausfahrt aus Bahnhof ist nur in Richtung Gorndorf möglich
Gewerbebereich Industriestraße
- Zufahrt zum Gewerbebereich ist nur aus Richtung Unterwellenborn möglich
- Ausfahrt aus Gewerbebereich ist nur in Richtung Nordtangente möglich
2. Bauabschnitt: 01.08. – 23.08.2024 Sperrung Bereich Industriestraße
Gorndorf - Zentrum
- Verbindung Gorndorf - Zentrum ist in beiden Richtungen möglich
Gorndorf - Ortsumfahrung
- Auffahrt auf die Ortsumgehung B 281 ist nur Richtung Unterwellenborn möglich
- Verbindung Nordtangente Richtung Gorndorf ist möglich
- Verbindung Unterwellenborn Richtung Gorndorf gesperrt
Güterbahnhof
- Verbindung Güterbahnhof - Zentrum und Güterbahnhof - Gorndorf ist in beiden Richtungen möglich
- Auffahrt auf die Ortsumgehung B 281 ist nur in Richtung Unterwellenborn möglich
Gewerbebereich Industriestraße
- Ein- und Ausfahrt Gewerbebereich erfolgt über die freigegebene Straße der Freiheit oder aus Richtung Langenschader Straße
3. Bauabschnitt: 23.08. – 13.09.2024 Sperrung Bereich Güterbahnhof
Gorndorf - Zentrum
- Verbindung Gorndorf - Zentrum ist in beiden Richtungen gesperrt => Erreichbarkeit ist über Ortsumfahrung B 281 - Abfahrt Eibischbrunnen - Pestalozzistraße - Kulmstraße gegeben (diese Strecke nutzt auch der ÖPNV)
Gorndorf - Ortsumfahrung
- Verbindung Gorndorf - Nordtangente / Unterwellenborn ist in beiden Richtungen möglich
Güterbahnhof
- Verbindung Güterbahnhof - Zentrum ist in beiden Richtungen gesperrt
- Verbindung Güterbahnhof - Gorndorf / Ortsumfahrung ist in beiden Richtungen möglich (über den fertiggestellten Baubereich 1)
Gewerbebereich Industriestraße
- Verbindung Gewerbebereich - Ortsumfahrung / Gorndorf ist in beiden Richtungen möglich
- Verbindung Gewerbebereich - Zentrum ist in beiden Richtungen gesperrt
4. Bauabschnitt: 13.09. – 07.10.2024 Sperrung Bereich Güterbahnhof
Gorndorf - Zentrum
- Verbindung Gorndorf - Zentrum ist in beiden Richtungen gesperrt und kann aufgrund der Baustelleneinrichtung nicht über Bauabschnitt 1 erfolgen => Erreichbarkeit ist über Ortsumfahrung B 281 - Abfahrt Eibischbrunnen - Pestalozzistraße - Kulmstraße gegeben (diese Strecke nutzt auch der ÖPNV)
Gorndorf - Ortsumfahrung
- Verbindung Gorndorf - Nordtangente / Unterwellenborn ist in beiden Richtungen möglich
Güterbahnhof
- Verbindung Güterbahnhof - Zentrum ist in beiden Richtungen möglich
- Verbindung Güterbahnhof - Gorndorf / Ortsumfahrung ist in beiden Richtungen gesperrt und kann aufgrund der Baustelleneinrichtung nicht über Bauabschnitt 1 erfolgen
Gewerbebereich Industriestraße
- Verbindung Gewerbebereich - Ortsumfahrung / Gorndorf ist in beiden Richtungen möglich
- Verbindung Gewerbebereich - Zentrum ist in beiden Richtungen gesperrt und kann aufgrund der Baustelleneinrichtung nicht über Bauabschnitt 1 erfolgen
Die komplette Fertigstellung wird für den 7. Oktober angestrebt. Aufgrund örtlicher Probleme kann es durchaus zu Verschiebungen kommen. Sollte es Terminprobleme geben, wird die Stadt Saalfeld/Saale in der örtlichen Presse darüber informieren.
Das TLBV wird mit den Gewerbeanliegern in direktem Kontakt die Erreichbarkeit klären.
Alle am Bau beteiligten Bereiche sind bemüht, die Beeinträchtigungen zu reduzieren. Daher kann es durchaus im Rahmen der Baudurchführung noch zu Änderungen kommen.
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