Bescheide für Straßenreinigungsgebühren werden versandt
Die Saalfelder Stadtverwaltung beginnt ab 11. Juli, die Straßenreinigungsgebühren für die jeweiligen Grundstücke per Gebührenbescheid festzusetzen. Gebührenpflichtig sind all jene Grundstücke, die gemäß der Satzungsbestimmung an den Straßen anliegen, die durch die Kehrmaschine maschinell gereinigt werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Frontmetermaßstab (Gebührenmaßstab, bei dem die Straßenfront eines anliegenden Grundstückes metergenau am Katasterplan abgemessen wird) und nach der Häufigkeit der Reinigung. Je laufenden Frontmeter werden bei einmal wöchentlicher Reinigung 1,78 Euro/jährlich und bei zweimal wöchentlicher Reinigung 3,24 Euro/jährlich fällig.
Welche Straßen maschinell gereinigt werden, ist in den Satzungen zur Straßenreinigungsgebühr festgelegt. Für die Straßen, die nicht der maschinellen Reinigung unterliegen, gilt die Reinigungspflicht bis zur Straßenmitte.
Hintergrund:
Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschloss in seiner Sitzung am 10. Februar 2016 die Straßenreinigungssatzung sowie die Straßenreinigungsgebührensatzung. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 03/16 wurden die Satzungen am 20. März 2016 rechtskräftig.
Die Straßenreinigungsgebühren werden in der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Tiefbauamt von Frau Voigt (Tel. 598-352) und Herrn Einsiedel (Tel. 598-338) bearbeitet. Alle Kontaktdaten sind auf den jeweiligen Bescheiden nochmals angegeben.
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